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Zu Besuch bei den Nazi-Jägern von Ludwigsburg

Zu Besuch bei den Nazi-Jägern von Ludwigsburg

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KZ Auschwitz Foto: Hulton/Getty
Am Sitz der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen fahnden bis heute fünf Staatsanwälte, zwei Polizisten mit Hilfe von Dolmetschern und Bürokräften nach den noch lebenden Treibern der NS-Tötungsmaschinerie. 50 alte Männer wollen sie vor Gericht bringen.

Ludwigsburg. 

Morris Venezia berichtet aus dem KZ Birkenau: „Als die Gaskammern geöffnet wurden, hörten wir drinnen jemanden schreien. Wahrscheinlich ein Baby, das das Gas überlebt hatte. Wir ­sagten dem Deutschen Bescheid. Der ging einfach mit seinem Gewehr hin und erschoss das Kind“.

Der Historiker Guido Knopp zitiert den griechischen Juden in seinem Buch „Holocaust“. Vene­zias Erzählung ist einer von zahllosen Berichten des Grauens.

50 ­Jahre ist es in diesem April her, dass nach fünf Jahren Ermittlungen und 1400 Vernehmungen Anklage gegen Verantwortliche von Auschwitz-Birkenau erhoben wurde. Heute sind die meisten Zeugen tot. Wie viele Täter leben noch?

Das Team der 20 Fahnder

Rund ums Schorndorfer Tor im schwäbischen Ludwigsburg ist alles historisch. Das Barockschloss. Die Stadtmauer. Das Frauengefängnis, das an die Mauer grenzt. Irgendwie auch die Arbeit, die in der umgebauten früheren Haftanstalt erledigt wird: Hier wird der letzte Rest des dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte mit den Mitteln des Strafrechts aufgearbeitet.

Es ist der Sitz der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozia­listischer Verbrechen. Fünf Staatsanwälte, zwei Polizisten, Dolmetscher, Bürokräfte, 20 Köpfe zusammen. Sie fahnden nach den noch übriggebliebenen Treibern der NS-Tötungsmaschinerie. 1,6 Millionen Karteikarten helfen dabei – Daten über Personen, Tatorte, Einheiten.

Wenn sie glauben, den Täter überführen zu können, wandern die Akten an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft. Zur Anklage.

Noch immer gehen Hinweise auf Täter ein

Kurt Schrimm, 64, führt seit 13 Jahren als Leitender Oberstaatsanwalt die Arbeit. Was wegen des Alters der Tatverdächtigen erstaunt: Schrimm ist sicher, dass die Bundesländer, die die Einrichtung bezahlen, nach seiner Pensionierung noch einen Nachfolger benennen.

Denn der immer zähe Fluss der Hinweise bricht ja nicht ab. Zwar, sagt Schrimm, gibt es das Schweigegelübde. Immer noch. Auch die letzten alten Kameraden halten den „Eid auf den Führer“ ein, belasten einander nicht. Aber während die großen Mörder, die Eichmanns, Mengeles, Schwammbergers abgeurteilt sind, rücken ihre „Zuarbeiter“ ins Visier.

John Demjanjuk war laut Gerichtsurteil einer. Auch die 50, gegen die jetzt ermittelt wird, gehörten damals ­dazu. Der Zugang zu den Dateien ist leichter geworden. Die Uno-Archive wurden spät geöffnet, dann gab es nach dem Fall des Eisernen Vorhangs die osteuropäischen. Die Daten gaben der Fahndung nach NS-Tätern neues Futter.

Die Akten aus Brasilien

„Wir sitzen nicht mehr an Schreibtischen, warten, bis die Fälle an uns herankommen. Wir fahren in die Archive“, sagt Schrimm. Nach Italien, Griechenland, in die Ukraine, „da können wir inzwischen alles abhaken“. Auch Russlands Karteien seien bald durchforstet. Zurzeit konzentrieren sie sich auf Südamerika. Diese Weltregion war nach 1945 das Exil zahlloser Nazi­verbrecher geworden. Schrimms Hoffnung: Anders als Argentinien, wo die Ludwigsburger vor 800.000 ungeordneten Einwanderungs­akten kapitulieren mussten, bietet Brasilien Chancen der Aufklärung. „Die Dinge stehen nicht schlecht“.

Sind die Täter, die Geburtsjahrgänge um 1920 herum, nicht längst haftunfähig? Schrimm wird etwas zynisch: Natürlich sei „der Sekundentod“ jemand, der ihm weitere Ermittlungen oft durchkreuze. Aber „der Polizei ist auch schon ein Tatverdächtiger auf dem Fahrrad entgegen gekommen. Er war 97“.

Es gehe ja nicht um den Haft-Vollzug. Es gehe um Aufklärung. Um das Signal, dass Deutschland das tue. Zu wenig intensiv sei das oft passiert. Dennoch glaubt er: „Es gibt kein Land, das so viel auf­gearbeitet hat wie Deutschland“.

Bis 2010 wurden 6500 NS-Täter verurteilt. 169 Mal lautete das Urteil: Lebenslänglich.