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Wie souverän ist Deutschland?

Wie souverän ist Deutschland?

Berlin. 

Am Anfang war ein Verdacht. Josef Foschepoth recherchierte im Bundesarchiv und wunderte sich über Aktenlücken: Es waren die geheimen Verträge mit den Alliierten. Die wollte der Freiburger Historiker einsehen. Er appellierte an die Kanzlerin, wandte sich an den Innenminister, ließ nicht locker. 2009 war er am Ziel. Mehr als ein Jahr lang arbeitete er die Relikte aus dem Kalten Krieg durch, darunter auch die Sonderrechte der Geheimdienste. Miguel Sanches sprach mit Josef Foschepoth über die gut 60-jährige Geschichte der Überwachung.

Herr Foschepoth, kommt Ihnen die Aufregung über das amerikanische Überwachungssystem Prism bekannt vor?

Josef Foschepoth: Das ist nur eine von vielen Affären. Sie kochen regelmäßig hoch. Es gibt mit den USA ein ganzes Geflecht von völkerrechtlichen Vereinbarungen, gesetzlichen Regelungen und geheimen Zusatzvereinbarungen.

Aus der Besatzungszeit. Aber gelten die Sonderrechte bis heute?

Die Bindungen, die man im Rahmen des Besatzungs- und Vorbehaltsrechts einging, wirken weiter. Es ist eine kontinuierliche, 60-jährige Geschichte der Überwachung.

Dann verhalten sich die US-Geheimdienste absprachetreu?

Völlig klar. Es gibt große Freiheiten für die Geheimdienste. Das ist in der Öffentlichkeit unbekannt.

Ist die Empörung in Berlin künstlich?

Sie dient der Kanalisierung der Aufregung. Die grundsätzliche Problematik wird nicht angesprochen. Entweder hat die Regierung keinen Überblick über die Aktenlage oder will sie verheimlichen.

Man redet nicht so gern über heikle Souveränitätsfragen.

Als 1968 das erste deutsche Überwachungsgesetz, das so genannte G-10-Gesetz verabschiedet wurde, gab es zwei Noten. Eine offizielle und eine geheime. Die geheime Note ließ der damalige Außenminister Willy Brandt von einem Beamten unterzeichnen. Darin wurde der militärische Oberbefehlshaber ermächtigt, im Fall einer Bedrohung seiner Streitkräfte angemessene Maßnahmen zum Schutz und für die Sicherheit zu ergreifen. Schutz und Sicherheit – das war die Formel für geheimdienstliche Tätigkeiten.

Wurden die Sonderrechte unter den Teppich gekehrt, als Deutschland nach der Wiedervereinigung 1990 mit dem Zwei-Plus-Vier-Vertrag seine Souveränität erlangte?

Die Besatzungsrechte wurden für beendet erklärt. Aber daneben gab es Sonderrechte zur Truppenstationierung. Sie wurden nicht gekündigt. Deshalb bestanden die Restriktionen fort.

Können Sie dafür ein Beispiel nennen?

Es gab Sicherheitsvorbehaltsrechte. Die erlaubten, dass die Alliierten in einem geradezu rechtsfreien Raum in der Bundesrepublik aktiv werden konnten. Sie griffen auch in die Strafverfolgung ein. Wenn ein US-Interesse bestand, übergab die Polizei festgenommene Verdächtige nicht der Justiz, sondern dem Verfassungsschutz bzw. dem BND und die wiederum den Amerikanern. Die hatten dann die Möglichkeit, sie 21 Tage lang zu verhören und im Zweifel über die Rhein-Main-Base auszufliegen. Sie verschwanden für immer und wurden der deutschen Zuständigkeit entzogen.

Wie groß war die Privilegierung?

Ich habe mich beim Aktenstudium erinnert gefühlt an das römische Imperium. Das schuf mit dem römischen Recht Sonderrechte für Römer. 1968 wurde der Artikel 10, der das Brief- und Telefongeheimnis garantiert, per Gesetz eingeschränkt. Dies war eine der größten Beschädigungen des Grundgesetzes. Wer überwacht wurde, wurde hinterher nicht informiert. Der Rechtsweg für die Betroffenen war ausgeschlossen. Das war die unmittelbare Antwort auf den Geheimhaltungsdruck der USA.

Wie lief es praktisch?

Die USA waren gehalten, über die zuständigen Dienste ihre Anträge zu stellen. Ich habe mit einem langjährigen Mitglied der G-10-Kommission gesprochen. Ich habe ihn gefragt, was haben Sie mit den Anträgen der USA gemacht? Er antwortete: Wir haben sie durchgewunken.