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Welche Fragen Sie beim Mikrozensus beantworten müssen

76 000 Haushalte in NRW müssen Auskunft geben

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Foto: imago
Mit dem Mikrozensus 2014 werden aktuelle Daten über die Wohnsituation der Bürger erfragt. 350 Interviewer schwärmen in den nächsten Wochen aus, um die Bewohner über Einkommen und Ausbildung zu befragen. Nicht alle Antworten sind freiwillig, ein Bußgeld droht, wer den Pflichtteil auslässt.

Düsseldorf. 

Rund 76.000 Haushalte an Rhein und Ruhr erhalten demnächst Besuch vom Statistischen Landesamt. Speziell geschulte Interviewer stehen an der Haustür, um aktuelle Daten über die Wohnsituation in NRW zu erfragen. Doch während mit dem „Mikrozensus 2014“ die Zahlen auf den neuesten Stand gebracht werden, wehren sich immer mehr Kommunen vor Gericht gegen die Ergebnisse der groß angelegten Volkszählung von 2011.

70 Klagen gingen bis gestern bei IT.NRW ein, wie der Landesbetrieb auf Anfrage bestätigte – doppelt so viele wie noch vor einem Monat. Sie richten sich gegen die Feststellungsbescheide zur Einwohnerzahl. Die Städte befürchten finanzielle Nachteile, weil die beim Zensus 2011 gemessene Bevölkerungsstärke in vielen Fällen die Zahlen in ihren Melderegistern unterschreitet. Mit fallender Einwohnerzahl sinken aber auch die Zuschüsse des Landes.

Datenbasis für Entscheidungen

Während Kläger-Kommunen kritisieren, die Stichprobe habe nicht den gesetzlichen Vorgaben genügt, betont Innenminister Ralf Jäger (SPD), die Statistiker hätten frühzeitig für „Transparenz und Klarheit“ gesorgt. Der Landesbetrieb habe die Gemeinden in das gesamte Verfahren der Einwohnerzählung eingebunden, so Jäger im Kommunalausschuss des Landtags.

Unabhängig davon werden in der Stichprobe für 2014 aktuelle Informationen über die soziale und wirtschaftliche Lage, über Einkommen und Ausbildung erhoben. Freiwillig sind Angaben zum Wohnen: Wie groß ist die Wohnung? Wie ist sie ausgestattet? Ist sie gemietet oder Eigentum? Wie alt sind die Bewohner? Die Ergebnisse bilden eine wichtige Datenbasis für künftige Entscheidungen.

Die 350 Interviewer von IT.NRW müssen sich schriftlich anmelden und können sich ausweisen. Wer sie dennoch nicht in seine Wohnung lassen will, kann die Fragebögen auch selbst ausfüllen und zurückschicken. Der Pflichtteil muss allerdings beantwortet werden. Wenn nicht, droht ein Bußgeld.