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Volle Pension für Minister erst ab 67

Volle Pension für Minister erst ab 67

Düsseldorf. 

NRW plant eine Reform der üppigen „Luxuspensionen“ der Landesminister. Minister in NRW sollen künftig statt mit 60 Jahren erst mit der für alle Arbeitnehmer geltenden Regelaltersgrenze von 67 Jahren Anspruch auf ein Ruhegehalt haben. Im Gegenzug soll der Pensionsanspruch aber bereits nach zwei statt bisher fünf Jahren greifen. Derzeit erhalten Minister nach fünf Jahren 4448 Euro Pension im Monat.

Bei der Vorstellung eines Entwurfs zur Reform des NRW-Ministergesetzes bezeichnete Innenminister Ralf Jäger (SPD) die Pläne als „angemessen und gerecht“. Minister, die bereits mit 60 Jahren Ruhegeld beziehen wollen, müssen künftig Pensionsabschläge von 14,4 Prozent hinnehmen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor:
Alle anderen Rentenleistungen privater und öffentlicher Unternehmen werden auf die Ministerpension gleich angerechnet. Die Pension wird auf 71,75 Prozent des Ministergehalts von rund 15 000 Euro begrenzt.
Minister erhalten nach zwei Amtsjahren 1406 Euro Pension – das sind 9,7 Prozent des Ministergehaltes. Der Pensionsanspruch steigert sich um jährlich 4,78 Prozent. Das heißt also, nach drei Amtsjahren werden 14,35 Prozent des Gehalts als Pension gezahlt. Ab dem 10. Jahr steigt die Quote um je 2,32 Prozent. Nach zehn Amtsjahren beträgt die Pension 7030 Euro monatlich – knapp 900 Euro mehr als bisher.
Künftig gilt nach dem Ausscheiden des Ministers eine Karenzzeit von bis zu einem Jahr für den Wechsel in die Wirtschaft. Darüber entscheidet im Einzelfall eine Minister-Ehrenkommission.
Ehemalige Minister haben Anspruch auf Übergangsgeld – drei Monate 100 Prozent, danach 21 Monate bis zu 50 Prozent.

Minister Jäger bestätigte, dass Landesminister auch künftig „auskömmlich“ mit der „nicht zu hohen Pension“ leben könnten. Schließlich sei die Tätigkeit der Landesregierung mit 320 000 Beschäftigten durchaus mit der Führung eines großen Unternehmens vergleichbar. Auch in Zukunft müsse sichergestellt werden, dass die „richtigen Köpfe“ für ein Ministeramt gewonnen werden könnten. Dabei sei immer klar, dass man „über Steuergelder redet“.