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Thyssen-Krupp muss Betriebsrenten nachzahlen

Thyssen-Krupp muss Betriebsrenten nachzahlen

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Foto: WAZ FotoPool
Der kriselnde Stahl- und Technologiekonzern Thyssen-Krupp muss nach einem Gerichtsurteil tausenden Ex-Mitarbeitern Betriebsrenten nachzahlen. Ein Mitarbeiter, der von 1964 bis 1998 bei Thyssen-Krupp Uhde in Dortmund arbeitete, war vor das Bundesarbeitsgericht gezogen.

Duisburg. 

Auf den angeschlagenen Technologie- und Stahlkonzern Thyssen-Krupp kommen neue Kostenbelastungen zu. Tausende Betriebsrentner stellen auf Anraten der Gewerkschaft IG Metall Anträge auf Neuberechnung ihrer Betriebsrente, weil das Unternehmen nach einem höchstrichterlichen Urteil zu wenig bezahlte.

Ein Mitarbeiter, der von 1964 bis 1998 bei Thyssen-Krupp Uhde in Dortmund arbeitete, war vor das Bundesarbeitsgericht gezogen. Die Richter gaben seiner Klage statt und verurteilten den Konzern zur Nachzahlung. So erhält der Rentner rückwirkend zum 1. Mai 2008 rund 61 Euro monatlich mehr.

Komplizierte Berechnung der Betriebstrente

Die Berechnung der Betriebsrente ist kompliziert. Das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge“ sieht vor, dass die Betriebsrente mindestens alle drei Jahre an den Kaufkraftverlust angepasst wird. Auch Thyssen-Krupp erhöhte alle drei Jahre die Betriebsrente, aber nicht auf dem Niveau der Inflationsrate. In Anlehnung an die Umlaufrendite für öffentliche Anleihen, die das Statistische Bundesamt veröffentlicht, legte das Gericht für die Jahre seit 2006 Prozentsätze von 3,7 bis 4,3 Prozent zugrunde. Thyssen-Krupp gewährte für die fraglichen Jahre aber nur eine „garantierte Mindestanpassung“ von drei Prozent, wie eine Konzernsprecherin gegenüber dieser Zeitung erklärte. Vor Gericht machte Thyssen-Krupp deutlich, dass es die wirtschaftliche Lage des Konzerns nicht erlaube, die volle Teuerungsrate bei der Betriebsrente auszugleichen.

InfoEine Argumentation, die die Bundesarbeitsrichter brüsk zurückwiesen. Thyssen-Krupp habe „nicht hinreichend dargelegt, dass ihre wirtschaftliche Lage eine Anpassung der Betriebsrente des Klägers an die volle Teuerungsrate nicht zuließ“, so das Urteil. Die Richter-Schelte für Thyssen-Krupp hat die IG Metall zum Anlass genommen, allen bei ihr organisierten Betriebsrentnern, die nicht unter den seit 1997 geltenden „Kombi-Pakt“ fallen, ein Formschreiben zuzuschicken. Damit stellen sie den Antrag auf Neuberechnung der Betriebsrente.

Auch wenn die Anträge auf Neuberechnung erst allmählich bei der Thyssen-Krupp Dienstleistungen GmbH in Essen eintreffen, hat der Konzern bereits reagiert. „Thyssen-Krupp berücksichtigt diese aktuelle BAG-Entscheidung und richtet sich zukünftig wieder ausschließlich nach den Anforderungen des Betriebsrentengesetzes“, kündigte eine Sprecherin an.