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Diese 10 verrückten Steuern wurden in Deutschland zum Glück abgeschafft

Irre Steuern, die es nicht mehr gibt: In früheren Zeiten gab es Abgaben in Deutschland über die man heutzutage nur den Kopf schütteln kann.

Diese Steuern wurden glücklicherweise abgeschafft.
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Endlich mehr Netto: Hat Lindner sein Steuer-Versprechen an uns gebrochen?

Haben Lindner und die FDP ihr Versprechen eingehalten, die breite Mitte spürbar von Steuern zu entlasten? Finanzexperte Simon Neumann gab uns hierzu seine Einschätzungen.

Der CSU-Heilige Franz-Josef Strauß sagte mal über seine politischen Gegner in der damaligen Hauptstadt Bonn: „Solange die Liberalsozialisten an der Regierung sind, kann ich nur sagen: Eher legt sich ein Hund einen Salamivorrat an, als dass die eine einmal eingeführte Steuer wieder abschaffen.“ Doch tatsächlich wurden schon einige Steuern in Deutschland wieder abgeschafft.

Während es immer wieder neue Debatten über Steuern gibt, wie aktuell über eine Zuckersteuer, gibt es auch Abgaben, die im Laufe der Jahre einkassiert wurden. Hier ein Blick auf acht kuriose Steuern, die es glücklicherweise nicht mehr gibt.

10 Steuern in Deutschland, die es nicht mehr gibt

  1. Jungfernsteuer: Bis ins 18. und teils noch ins 19. Jahrhundert galt in manchen deutschen Regionen eine Besteuerung unverheirateter Frauen ab einem bestimmten Alter. Die Steuer sollte den Staatshaushalt stärken und gleichzeitig einen Anreiz zur Ehe bieten. Im Zuge gesellschaftlicher Entwicklungen und veränderter Sichtweisen auf Ehe und Unabhängigkeit verschwand diese Abgabe.
  2. Fenstersteuer: Im 18. und beginnenden 19. Jahrhundert galt in vielen europäischen Ländern inklusive Preußens die Faustregel: Je mehr Fenster eine Immobilie hatte, desto wohlhabender war ihr Besitzer und desto höher fiel die Steuer aus. Die negativen sozialen und gesundheitlichen Folgen führten letztlich zur Abschaffung dieser Steuer bis Anfang des 19. Jahrhunderts.
  3. Kneipengroschen: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Ost-Berlin eine Steuer auf Vergnügungsstätten, insbesondere auf Kneipen und Gaststätten, eingeführt. Jeder Gast, der eine Kneipe besuchte, hatte einen Aufschlag zu entrichten, der offiziell als „Kneipengroschen“ bekannt war. Dieser diente dazu, nachkriegsbedingte Finanzierungslücken zu schließen und den Wiederaufbau zu fördern. Mit der fortschreitenden Normalisierung der wirtschaftlichen Lage wurde diese Steuer wieder abgeschafft.
  4. Perückensteuer: Im 18. Jahrhundert, als Perücken als Statussymbol galten, führte man in Preußen eine Steuer auf eben dieses Luxusgut ein. Ziel war es, Einnahmen für den Staat zu generieren, indem man an der Eitelkeit der Reichen partizipierte. Mit dem Rückgang der Perückenmode kam auch das Ende dieser Abgabe.
  5. Zündholzsteuer: Eingeführt im 19. Jahrhundert, sollte diese Steuer die inländische Zündholzindustrie schützen und zugleich die Staatskasse füllen. Nach zahlreichen Anpassungen und Kritik wurde sie schließlich im 20. Jahrhundert, genauer 1963, abgeschafft.
  6. Leuchtmittelsteuer: In beiden Weltkriegen führte man eine Steuer auf Glühbirnen und Kerzen ein, um finanzielle Lasten mitzutragen. Diese Steuer wurde nach Ende der jeweiligen Kriegsperioden wieder aufgehoben.
  7. Speiseeissteuer: Bis in die 1960er Jahre hinein mussten Speiseeis-Hersteller in Deutschland eine Steuer auf das beliebte kühle Produkt zahlen. Diese Steuer sollte neben zusätzlichen Einnahmen auch den Verbrauch an Zucker und Fett in schwierigen Zeiten beschränken. 1964 wurde die Speiseeissteuer abgeschafft.
  8. Mineralwassersteuer: Bis 1993 gab es in Deutschland eine Steuer auf Mineralwasser, die aber auch auf Limonaden und bierähnliche Getränke angewendet wurde. Ziel war es, den Konsum von Luxusgütern einzudämmen und die Finanzen zu unterstützen.
  9. Salzsteuer: Als eine der ältesten Verbrauchssteuern besteuerte man das sogenannte weiße Gold seit dem Mittelalter. In Deutschland blieb sie bis zum 31. Dezember 1992 erhalten, dann wurde sie als Teil des europäischen Binnenmarktes abgeschafft.
  10. Mahl- und Schlachtsteuer: Diese indirekte Steuer wurde auf das Mahlen von Getreide und das Schlachten von Vieh erhoben. Ziel war es, mehr Einnahmen für den Staat zu generieren, indem man bei Grundnahrungsmitteln ansetzte. Die Mahlsteuer wurde in Deutschland im Jahre 1873 abgeschafft, die Schlachtsteuer folgte im Jahr 1883. Beide Abgaben galten als unpopulär, da sie den Grundbedarf der Bevölkerung verteuerten und sozial ungerecht wirkten.

Abgaben verändern sich je nach Epoche

Diese zehn Steuern sind nur einige Beispiele für die vielen Wandlungen unserer Steuergeschichte. Ihre Abschaffung bildet oft den Abschluss einer Epoche und zeigt, dass die Abgaben an den Staat immer auch ein Spiegelbild gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen sind.