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Steuer: Notiere dir DAS im Kalender – sonst will das Finanzamt dein Geld!

Achtung bei der Steuererklärung: Wird die Frist versäumt, kann das teuer werden. Denn dann verlangt das Finanzamt Geld von dir.

© IMAGO / Bihlmayerfotografie

Geheime Steuerschlupflöcher: Diese Ausgaben bringen Geld zurück

Was kann man alles von der Steuer absetzen? Diese ungewöhnlichen Dinge haben die wenigsten auf dem Schirm.

Schon bald endet die Frist für die Steuererklärung 2022. Hier können Arbeitnehmer einiges an Geld zurückholen. Ungünstig nur, wenn das Geld vom Konto eher verschwindet.

Denn wer die Frist für die Steuererklärung verpennt, kriegt vom Finanzamt einen Verspätungszuschlag reingedrückt. Hier kriegen die Betroffenen dann ordentlich etwas abgezogen. Wann das der Fall ist, erfährst du hier.

Steuer: DANN wird es teuer

Bald endet die reguläre Frist für die Steuererklärung. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen keine Er­klä­rung abgeben und machen dies freiwillig. Dann haben sie vier Jahre Zeit. Für das Jahr 2022 also bis 2026. Anders sieht es aus bei denjenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind oder vom Finanzamt dazu aufgefordert wurden. Das betrifft zum Beispiel Selbstständige. Diese müssen dann zwingend die Frist beachten. Sonst wird es teuer.

Denn für eine nicht oder zu spät abgegebene Erklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen. Dieser kommt dann zusätzlich zur fälligen Steuer obendrauf. Pro Monat beträgt der Zuschlag mindestens 25 Euro und ist auf einen Betrag von 25.000 Euro beschränkt.

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Steuer: Frist für 2022

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, hat noch ein paar Tage Zeit. Für das Jahr 2022 endet die Abgabefrist coronabedingt erst am 2. Oktober 2023, statt am 31. Juli 2023. Im Gesetz steht zwar der 30. September 2023. Da dies jedoch ein Samstag ist, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag (2. Oktober). Schon ab dem 3. Oktober 2023 kann ein Verspätungszuschlag aufgedrückt werden. 


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Wenn du eine Fristverlängerung brauchst, rät das Portal „Finanztip“, diese möglichst schriftlich und begründet vor Fristablauf zu beantragen. Wer in der Vergangenheit mit der Abgabe bisher pünktlich war, hat dann gute Chancen auf eine Verlängerung der Frist.