Veröffentlicht inPolitik

Steuer: „Geheimer Trick“ – Millionen Eltern könnten ihn nutzen

Aufgrund hoher Preise fragen sich gerade Familien, wie sie die Kosten stemmen können. Finanzfachwirt Simon Neumann erklärt wie diese einfach Geld sparen.

Steuer: Mit diesem Trick können Eltern Geld sparen!
© Privat Simon Neumann IMAGO / Manfred Segerer

So wichtig sind die Großeltern für die kindliche Entwicklung

So wichtig sind die Großeltern für die kindliche Entwicklung

Die Energiekrise, explodierende Preise und die steigende Inflation beschäftigen viele in Deutschland. Vor allem Familien müssen hohe Kosten stemmen. Doch gerade Eltern können mit einem bestimmten Trick viel Geld sparen.

Der Finanzfachwirt Simon Neumann, der in den Sozialen Netzwerken als „Finanznerd“ bekannt ist, erklärt anhand eines einfachen Tipps, wie das möglich ist. So gehst du vor!

„Geheimer Steuertrick“ für alle Eltern

Den Trick kennt Neumann selbst erst seit ein paar Wochen durch sein zweites Finanztipp-Buch, und das obwohl er sich bereits seit 17 Jahren mit Finanzthemen beschäftigt. „Das ist cool und nicht wirklich komplex, man muss es nur erklären“, teilt Neumann mit. Den Steuertipp findet man auch in Neumanns aktuellem Buch „100 Steuertipps und Tricks 2022/23“ aus dem Verlag Haufe.

Nutzen könne ihn jeder. „Es lohnt sich aber vor allem, wenn Großeltern oder nahe Angehörige relativ regelmäßig vorbeikommen, um auf das Kind aufzupassen“, erklärt Neumann im Gespräch mit dieser Redaktion.

Und das sei nicht eindeutig definiert, man müsse zum Beispiel nicht jedes mal einen Ausflug in den Zoo machen, es reiche aus, wenn die Großeltern vorbeikommen und die Obhut übernehmen. „Für jeden dieser Tage dürfen die Eltern den Großeltern 30 Cent pro gefahrenen Kilometer absetzen“, erklärt der Finanzfachwirt. Der „Finanznerd“ rechnet vor: „Wenn die Großeltern 40 km pro Strecke fahren, also 80 km insgesamt, dürften die Eltern den Großeltern 24 Euro steuerfrei geben.“

„Steuern sparen“ schon ab dem ersten Besuch

Wiederum können die Eltern schon ab einem Besuch, den Betrag in der Steuererklärung als absetzbare Kinderbetreuungskosten anrechnen. So lohnt es sich zum Beispiel bereits, wenn die Großeltern einmal pro Woche kommen: „Dann sind das 50 mal 24 Euro, das sind 1.200 Euro an Kosten, die Eltern absetzen können“, rechnet Neumann aus. Je nach Steuersatz könne man sich 400 oder 500 Euro von der Steuererklärung zurückholen. „Und das für einen Vorgang, der sowieso passiert“, macht der Finanzfachwirt deutlich. „Man nutzt einen normalen Umstand, der schon besteht, und kann damit Steuern sparen!“

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Urteil (Aktenzeichen 4 K 3278/11) von 2012 bestätigt, dass unentgeltliche Kinderbetreuung in Höhe von 2/3 der Aufwendungen als erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten gemäß §4f Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig sind. Für den Betreuenden sei die Erstattung steuerfrei, da es sich um eine Aufwandsentschädigung handelt, erklärt Neumann.

Das musst du beachten!

Doch wie genau müssen Eltern vorgehen? „Man muss eine schriftliche Vereinbarung mit den Großeltern oder den nahen Angehörigen machen“, erklärt der „Finanznerd“. Außerdem solle man das Geld nicht in bar übergeben, sondern es im besten Fall überweisen. „Eine einfache Überweisung mit dem Betreff ‚Fahrtkostenersatz‘ reicht schon“, betont Neumann, das Gesicht des YouTube- und TikTok-Kanals „Finanznerd“. Darauf musst du in jedem Fall achten: „Das Geld darf nicht zurück überwiesen werden!“

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von TikTok, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

Neben den Großeltern zählen zum Beispiel auch Tanten und Onkel zu diesem Personenkreis. Aber auch: „Wenn es eine Freundin ist, die auch noch die Patentante ist, und das Kind zum Beispiel einmal die Woche vom Kindergarten abholt, dann wäre das auch ein plausibler Grund!“ Dem Finanzamt gehe es um eine plausible Regelmäßigkeit.

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Wer profitiert? „Wenn man ein bisschen kreativ ist, sind es sehr viele, es müssten Millionen Familien sein“, schätzt Neumann. Keine Behörde wolle das aber konkret bekannt geben. „Es ist schön, dass es diese Steuermöglichkeit gibt, aber das Interesse der Finanzverwaltung, dass das alle mitbekommen, ist jetzt nicht so groß“, resümiert der „Finanznerd“.

Kann ich den Trick nur nutzen, wenn ich mit dem Auto anreise? „Nein, alle Verkehrsmittel sind erlaubt: Öffentliche Verkehrsmittel, das Fahrrad und auch Laufen, wenn man sportlich ist“, erklärt Neumann.

Ab wann lohnt sich der Trick? Das müsse jeder selbst entscheiden. „Für den einen sind 50 Euro viel, andere meinen unter 500 Euro bringe es nichts“, stellt Neumann klar. Das ist ganz individuell, aber bereits mit dieser Anzahl an Kilometern und Strecken sparst du 100 Euro im Jahr. Der Finanzfachwirt rechnet den Steuervorteil mit einer Entfernung von 14 km und einer Betreuung einmal pro Woche vor: „104 Fahrten (Hin- und Rückweg) x 14 km einfache Strecke x 30 Cent = 436 Euro absetzbare Kinderbetreuungskosten.“ Je nach Steuersatz ergebe sich dadurch eine Steuerersparnis von 60 bis 130 Euro im Jahr.


Weitere Themen:


Nimmt man dieselbe Frequenz, aber eine weitere Strecke ergibt sich bereits eine Steuerersparnis von rund 255 Euro. So komme man bei einer Entfernung von 35 km auf insgesamt 1.092 Euro absetzbare Kinderbetreuungskosten. „Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von beispielsweise 35 Prozent würde das eine Steuerersparnis
in Höhe von 254,80 Euro ausmachen“, rechnet Neumann aus.