Ein Leben lang gearbeitet und trotzdem reicht die Rente nicht aus. Immer mehr Menschen droht mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben die Altersarmut. Grund dafür sind allem voran die hohen Energiepreise und die Inflation, die Lebensmittel nahezu unbezahlbar machen.
Um sich über Wasser zu halten, nehmen einige nach dem Renteneintritt weitere Mini-Jobs an. Reicht das Geld weiter nicht, müssen andere sogar auf das Bürgergeld zurückgreifen. Doch bei der Rente gelten hierfür bestimmte Regelungen. Hier erfährst du, welche.
Rente: Das gilt beim Bürgergeld
Bei wem die Rente nicht ausreicht, kann das Bürgergeld mehr Unterstützung sichern. Allerdings müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, damit Rentner vom Bürgergeld profitieren können, wie das Portal „24hamburg“ berichtet. Zum einen müssen sie eine Erwerbsfähigkeit nachweisen können. Schließlich ist der Hartz 4-Nachfolger kein bedingungsloses Grundeinkommen. Wer das nicht kann, sollte sich über eine Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder eine Erwerbsminderungsrente informieren.
Zudem muss eine Bedürftigkeit vorliegen. Diese liegt vor, wenn die Rente so gering ist, dass ein Rentner seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Bei einer Erwerbsunfähigkeit im Zusammenspiel mit einer Bedürftigkeit besteht zumindest Anspruch auf eine Grundsicherung, aber nicht auf Bürgergeld.
Rente: Neue Erhöhung schon dieses Jahr
2023 soll eine neue Rentenerhöhung kommen. Wie hoch diese ausfällt, ist nicht ganz klar. Nach Modellrechnungen soll sie jedoch rund 3,5 Prozent (West) und gut 4,2 Prozent (Ost) betragen. Die Erhöhung soll schon im Juli in Kraft treten.
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Das wird auch höchste Zeit, denn viele leiden unter den Energiepreisen. Jüngst wurden die Stimmen für eine neue Einmalzahlung an Senioren lauter. Doch darauf kann wohl noch lange gewartet werden. Eher vertröstet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Gas- und Strompreisbremsen, die Energiepreispauschalen in Höhe von 300 Euro und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas.