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Rente: Böses Erwachen ab März – darum bleibt dir weniger Geld übrig

Angestellte durften den Schritt beim Lohn schon zu spüren bekommen. Jetzt trifft es auch Ruheständler: Ab März fällt die Rente geringer aus.

Die Rente fällt ab März geringer aus.
© IMAGO / Pond5 Images

Rettung der Rente: „Wir müssten eigentlich nur bei den Schweden abschauen“

Was die Schweden bezüglich Rente besser machen, erklärt Blogger und Rentenexperte Helmut Achatz.

Zum Jahresbeginn ist bei vielen Krankenkassen der Zusatzbeitrag gestiegen. Zahlen Angestellte beispielsweise deutlich mehr als bei einer anderen Krankenversicherung, bleibt dadurch schließlich weniger Netto vom Monatsgehalt übrig. Auch bei der Rente bekommen dies Ruheständler zu spüren.

Denn ab März steigt der Zusatzbeitrag für Rentnerinnen und Rentner. Dadurch bleibt weniger von der Rente übrig.

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Weniger Rente ab März!

Der Krankenkassen-Zusatzbeitrag hat sich allgemein zu Anfang des Jahres erhöht. Für Rentnerinnen und Rentner wirkt sich diese Erhöhung allerdings verzögert aus. Das böse Erwachen für Ruheständler kommt daher erst im März. Die überwiesene Rente fällt dann entsprechend geringer aus. 

Bei vielen war die Rentenzahlung im Januar die gleiche wie im letzten Jahr. Das liegt daran, dass sich diese Erhöhung bei gesetzlich versicherten Rentnerinnen und Rentnern erst zwei Monate später auswirkt.

Erst im kommenden Monat steigt also der Zusatzbeitrag. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Ändert sich der Krankenkassen-Beitrag, schlägt sich das sowohl bei Senkungen als auch bei Erhöhungen immer erst zwei Monate später auf die Rente nieder.

Noch nicht Bescheid bekommen?

Der Zusatzbeitrag kommt zum gesetzlich festgeschriebenen allgemeinen Beitragssatz dazu. Auch kann dieser von Kasse zu Kasse ganz unterschiedlich sein. Zwar legt das Bundesgesundheitsministerium durch eine Expertenschätzung jeweils im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das kommende Jahr fest. Für 2024 sind es in diesem Fall 1,7 Prozent. Aber: Jede Krankenkasse kann selbst über die tatsächliche Höhe entscheiden.


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Nur wenige erhalten dabei direkt eine Benachrichtigung. Dass sich die Rentenzahlung durch den Krankenversicherungsbeitrag ändert, sehen Betroffene auf ihrem Kontoauszug. Die Rentenversicherung versendet nur in Ausnahmefällen schriftliche Bescheide. Zum Beispiel dann, wenn die Rente auf das Konto einer anderen Person überwiesen wird. Von der Deutschen Rentenversicherung findest du dazu >>hier mehr Informationen. (mit dpa)