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Rente: Mehr Kohle im Ruhestand? Du musst nur eine Voraussetzung erfüllen

Viele fragen sich, wie sie ihre Rente vielleicht aufhübschen können. Für eine Möglichkeit musst du nur eine Voraussetzung erfüllen.

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© IMAGO / Steinach

Frührente: Wer kann sie eigentlich beantragen?

Viele Menschen entscheiden sich dafür, früher in Rente zu gehen. Doch wer kann Frührente beantragen? Drei Dinge sind dabei entscheidend.

Nach jahrelangem Malochen endlich die wohlverdiente Rente genießen. Klar, dass sich viele Arbeitnehmer schon lange vor dem Ruhestand Gedanken darüber machen, wie sie ihre Altersvorsorge aufhübschen könnten. Erst recht Eltern mit Kindern, die ja meistens über einen längeren Zeitraum in Elternzeit sind und entsprechend weniger einzahlen.

Aber bedeutet das auch eine geringere Rente im Ruhestand? Nicht unbedingt, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) jetzt informiert. Hier liest du, was Eltern für ihre Rente unbedingt wissen sollten.

Rente: So bekommen Eltern mehr

Der Trick: Für ihre Kinder können Eltern sogenannte „Kindererziehungszeiten“ gutgeschrieben bekommen. Das können für jedes Kind bis zu drei Jahre sein. „In die Berechnung der Rente fließt außerdem die Zeit von der Geburt bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres eines Kindes ein“, erklärt die DRV in einer Mitteilung vom Donnerstag (3. August).

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 Aus Sicht der Versicherung ist das eine Win-Win-Situation für Eltern. Auf der einen Seite entsteht so keine nervige Lücke in der Einzahlungsjahren, auf der anderen Seite helfen die „Kindererziehungszeiten“ dir auch, schneller die Altersgrenzen zu erfüllen. Sie werden nämlich sowohl auf die 35-jährige als auch auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet. „So sorgen sie dafür, dass Eltern, die nach der Geburt des Kindes für mehrere Jahre nicht gearbeitet haben, dennoch die Möglichkeit haben, vorzeitig in Rente zu gehen“, so die DRV.

Renten-Plus für Eltern: So geht’s

Neben Kindererziehungszeiten kannst du bei der Versicherung aber auch sogenannte „Kinderberücksichtigungszeiten“ geltend machen. Auch bei diesen ist echte Kohle drin. Sie greifen zum Beispiel dann, wenn du dein Kind erziehst und gleichzeitig in Teilzeit noch arbeiten gehst.

Bei der Berechnung deiner Rente wird dein Gehalt dann so bewertet, als hättest du 50 Prozent mehr verdient. Klingt kompliziert? Hier eine kurze Beispielrechnung: Anne erzieht ihren vierjährigen Sohn Ben und arbeitet nebenher in einer Kita. Im Jahr verdient sie dadurch 25.000 Euro. Mit den Kinderberücksichtigungszeiten wird ihr Gehalt bei der DRV so eingeschätzt, als hätte sie 37.5000 Euro verdient. Das entspricht dann später einem Rentenplus von 10,89 Euro pro Monat.


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Für die Aufstockung gibt es allerdings eine Obergrenze: Sie liegt 2023 bei 43.142 Euro. Mehr Informationen zum Thema findest du auch auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung (hier geht’s weiter).