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Rente: Große Gesetzesänderung zum Jahreswechsel – DAS ist ab Januar 2023 möglich

Da tut sich was ab Januar 2023: Es gibt eine einschneidende Rentenreform, die für viele interessant sein kann. Wir klären dich auf!

Berufstätig sein trotz Rente.
© IMAGO / Westend61

Steuern, Geld und Co.: Drei Renten-Irrtümer im Überblick

Wer in Rente gehen möchte, muss dabei einige Sachen beachten. Es haben sich im Laufe der Zeit viele Renten-Mythen eingeschlichen. Diese drei Irrtümer sollten Rentner kennen:

Ruhestand – das bedeutet für viele Rentnerinnen und Rentner: Endlich Zeit haben für Reisen, die Gartenarbeit oder andere Hobbys, natürlich auch für die Enkelkinder. Doch viele fallen dann plötzlich auch in ein Loch, wenn das Berufsleben endet und der Alltag neu sortiert werden muss. Die viele freie Zeit wird zur Belastung – sie wollen wieder eine Beschäftigung und eine klare Struktur im Leben haben.

Wiederum andere kriegen so wenig Rente, dass sie dringend angewiesen sind, nebenher weiter zu arbeiten – insbesondere angesichts der Inflation. Für diese Menschen steht ab Januar 2023 eine besonders wichtige Gesetzesänderung an. Wir klären dich auf, was dahintersteckt.

Rente: Wichtige Veränderung ab Januar 2023

Ab 1. Januar 2023 soll die Hinzuverdienstgrenze für Frührenter fallen. Wer sein reguläres Rentenalter noch nicht erreicht hat, darf dann so viel hinzuverdienen, wie er oder sie mag, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Zuletzt lag diese Grenze bei 46.060 Euro pro Jahr. Auch das war schon eine Corona-Sonderregelung, denn ohne diese Ausnahme würde sie ab Januar wieder auf 6.3000 im Jahr fallen.

Jetzt wird der Bundestag höchstwahrscheinlich zum Jahreswechsel jede Hinzuverdienstgrenze bei Frührentnern kippen. Allerdings ist der Zusatzlohn zur Rente zu versteuern, sofern man zusammen mit den Rentenzahlungen den Grundfreibetrag überschreitet. Dieser liegt 2023 bei 10.908 Euro. In diesen Fall sind die Menschen mit Nebenjob zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Auch diese Rentner profitieren von der neuen Regelung

Doch nicht nur für die Gruppe an Frührentnerinnen und -rentner gibt es eine einschneidende Gesetzesänderung, sondern auch für Menschen, die Erwerbsminderungsrente beziehen. Für sie soll künftig ein jährlicher Lohn von rund 17.800 Euro anrechnungsfrei sein. Bisher waren es lediglich 6.300 Euro und es gab auch keine Corona-Sonderregelung für sie.

Für alle, die das reguläre Rentenalter schon überschritten haben, bleibt es bei der bisherigen Regelung: Es gibt für sie weiterhin keine Hinzuverdienstgrenze. Sie können also nach oben offen und unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rentenauszahlung davon betroffen wäre. Natürlich gilt auch für sie die Steuerpflichtigkeit.

Zuschlag auf die Rente: Länger arbeiten kann sich lohnen!

Für Menschen, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben und dennoch weiter arbeiten möchten und gesundheitlich können, gibt es noch einen weiteren Vorteil. Wer nämlich später in Rente geht, erhält einen Zuschlag.


Weitere interessante Nachrichten:


Für jeden Monat, den man über die Regelaltersgrenze hinaus weiter arbeitet ohne bereits Rente zu beziehen, gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Das summiert sich schnell, denn wer beispielsweise ein ganzes Jahr später in Rente geht, bekommt schon einen Zuschlag von 6 Prozent auf die Rente!