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Rente, Energie, Corona-Bonus: Auf DIESE Änderungen musst du dich im März 2023 gefasst machen

Der März 2023 bringt einige Änderungen im Renten-, Energie- und Corona-Bereich mit sich. Was alles auf dich zu kommt, erfährst du im Artikel.

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Ab März 2023 treten einige Änderungen in Kraft. Besonders bei der Rente, der Energiepauschale und dem Corona-Bonus tut sich etwas.

Aber neben Rente, Corona-Bonus und Energiepauschale ist auch die heiß ersehnte Strom- und Gaspreisbremse eine große Änderung kommenden Monat. Alle Änderungen für den März 2023 findest du hier im Überblick.

Rente, Energie, Corona-Bonus: Das ändert sich im März 2023

Der März beginnt zunächst mit einer recht unschönen Nachricht: Viele gesetzliche haben Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge um 0,3 Prozent angehoben. Auf die Krankenversicherungsbeiträge der pflichtversicherten Rentner haben die neuen Zusatzbeiträge im Januar und Februar noch keine Auswirkungen. Aber: Über die Änderung des Krankenversicherungsbeitrages und ihren neuen Renten-Zahlbetrag werden die Rentnerinnen und Rentner nicht direkt informiert, so die Deutsche Rentenversicherung. Es gibt lediglich einen Hinweis auf dem Kontoauszug.

Doch es gibt auch gute Nachrichten für alle Verbraucher – inklusive der Rentner: Sie alle können im März 2023 aufatmen, denn die Gas- und Strompreisbremse soll den hohen Energiepreisen Einhalt bieten. Die Gaskosten werden auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt, die Stromkosten auf 40 Cent. Auch Fernwärme wird auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Gedeckelt werden je 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, bei den restlichen 20 Prozent wird sich am Tarif des Anbieters orientiert.

Dazu bringt der März eine Finanzspritze in Form der Energiepauschale. Studenten und Fachschüler bekommen endlich ihre 200 Euro. Leider erhalten Sie die Unterstützung nicht automatisch, sondern müssen sie online ab dem 15. März hier beantragen. Die Energiepauschale wird nicht besteuert und auch nicht bei einkommensabhängigen Leistungen oder Sozialversicherungsbeiträgen angerechnet.


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Zu Ende März kommt auch die Sonderzahlung der Corona-Krise bei den Arbeitnehmern an. Vorausgesetzt, die Prämie wird zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt und es besteht ein Bezug zur Pandemie. Auch für Minijobber gilt die Regel. Schließlich wird der Bonus nicht als Entgelt gezählt und somit die 450-Euro-Grenze nicht überschritten.