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Minijobs vor dem Aus? Oberster Richter mit knallharter Ansage

Aus für den Minijob? Präsident des Bundessozialgerichts macht der Ampel klare Ansage: „Man sollte sie abschaffen.“

Sozialrichter fordert die Abschaffung von Minijobs, Subventionen für Teilzeitarbeit und Änderungen am Familiensplitting, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
© IMAGO/Zoonar

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Rainer Schlegel ist Präsident des Bundessozialgerichts und CDU-Mitglied. Kurz vor seinem Eintritt in den Ruhestand gibt der langjährige Sozialrichter der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ein Interview. Darin geht es um einen großen Faktor für den Fachkräftemangel – Menschen, die nur auf 520-Euro-Basis arbeiten: die Minijobber.

Die Ampelregierung sollte die Minijobs abschaffen, rät Schlegel. So würden Menschen Vollzeit arbeiten, die auf dem Arbeitsmarkt dringend gebraucht werden. Ein Beispiel sind verheiratete Ehepartner, meistens Frauen, die aufgrund des Ehegattensplittings nicht in eine Festanstellung wechseln möchten.

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Weg mit dem Ehegattensplitting

Der Fachkräftemangel ist ein viel diskutiertes Problem in Deutschland. Grund dafür ist aber nicht nur der demografische Wandel und dass immer weniger qualifizierte Arbeitskräfte sich dafür entscheiden, nach Deutschland zu immigrieren, sondern auch viele Menschen, die keine volle Stelle annehmen wollen.

Sozialrichter Schlegel schlägt einen Abbau von Subventionen für Teilzeitarbeit vor. Das seien ohnehin Maßnahmen, die noch aus der Zeit stammten, als in Deutschland hohe Arbeitslosigkeit herrschte. „Auch die geringfügige Beschäftigung, die sogenannten Minijobs, sind ein Anachronismus. Man sollte sie abschaffen“, findet Schlegel. Der Minijob sei zwar beliebt, jedoch „nicht gerecht, weil er der Allgemeinheit Kosten aufbürdet, spätestens in der Alterssicherung“.

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Die Regelung des Familiensplittings könnte man ebenfalls ändern, so Schlegel. „Damit würde geringfügige Beschäftigung weniger attraktiv. Die Politik sollte die veränderten Realitäten in der Arbeitswelt endlich zur Kenntnis nehmen.“

Minijobber kosten bis zu 13 Milliarden Euro im Jahr

Einen weiteren Anreiz, zu Hause zu bleiben, wenn der Partner gut verdient, bietet die beitragsfreie Mitversicherung eines nicht regulär arbeitenden Partners bei den Krankenkassen. Menschen, die aus diesem Grund keinem sozialversicherungspflichtigem Job nachgehen, kosten die Solidargemeinschaft schätzungsweise 8 bis 13 Milliarden Euro pro Jahr. Auch dieser Pluspunkt für den Minijob sollte gestrichen werden, so Schlegel.

Würden Minijobs und Teilzeitbeschäftigung wirklich weniger attraktiv gestaltet werden, sollten jedoch Regularien gefunden werden, die Personen unter gewissen Umständen weiterhin von diesem Job-Modell profitieren lassen.


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Für viele Menschen ist der Minijob die einzige Möglichkeit, wie sie überhaupt arbeiten können. Menschen im Ruhestand, die sich die Rente etwas aufstocken wollen, aber keine Vollzeitstelle mehr schaffen. Studierende, die neben ihrem Studium nur Zeit für einen Minijob finden, auf das Geld aber angewiesen sind. Oder Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, also Care-Arbeit verrichten, das aber quasi unbezahlt. Sie und viele andere Gruppen hätten es dann deutlich schwerer, überhaupt Geld zu verdienen.