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Markus Söder tobt wegen Plänen zur Wahlrechtsreform – warum seine Wut scheinheilig ist

Die Ampel-Regierung um Olaf Scholz plant eine tiefgreifende Wahlrechtsreform. Zum Unmut des bayerischen Ministerpräsidenten.

Markus Söder
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Deshalb ist der Bundestag so groß wie nie zuvor

Momentan ist noch unklar, wer Kanzler wird. Doch eines steht fest: Der Bundestag wird so groß wie nie! Das ist der Grund dafür.

Ein Kommentar

Markus Söder, Oberhaupt des Freistaates Bayern, ist nervös. Und was machen nervöse Menschen regelmäßig? Sie teilen kräftig aus. „Bis zur letzten Sekunde“ werde die CSU dagegen vorgehen, gibt sich der 1.94 Meter große Franke kämpferisch. Notfalls, so droht Söder, behalte man sich sogar einen „juristischen Angriff“ über das Verfassungsgericht vor.

Ganz schön krawallig, Herr Ministerpräsident! Dabei hat der glühende Star-Wars-Fan noch im vergangenen Jahr in einem Interview mit der Journalistin Linda Zervakis seine besonnene Seite betont: „Wo ich mich total wiederfinde, ist natürlich Yoda. Das Ruhige. Das Ausgeglichene“.

Markus Söder: Was treibt den CSU-Politiker zur Weißglut

Was also treibt den CSU-Politiker so zur Weißglut? Was lässt aus Markus Söder derart toben? Es sind die Pläne der Ampel-Regierung zur Wahlrechtsreform. Diese sehen vor, dass Parteien, die nicht die 5-Prozent-Hürde erreichen, auch keine Direktmandate erhalten. Direkt Gewählte würden so nicht ins Parlament einziehen.

Eine Regelung, die neben der Linkspartei, auch für die CSU gefährlich werden könnte. Während Erstere bei der letzten Bundestagswahl nur 4,9 Prozent erhielt und sich mit drei Direktmandaten in den Bundestag retten konnte, erhält die CSU bei Bundestagswahlen regelmäßig Ergebnisse um die 5 Prozent, wie das letzte Wahlergebnis (5,2 Prozent) zeigt.

Dass das dem CSU-Vorsitzenden Angst macht, und er deshalb in Wallung gerät, ist ihm nicht zu verdenken. Es ist menschlich nachvollziehbar. Skurril wird es jedoch, wenn der studierte und promovierte Jurist Söder verfassungsrechtliche Argumente bemüht. Nicht, weil man keine verfassungsrechtlichen Bedenken haben darf. Die darf man natürlich haben und diese auch kundtun, wie die gut begründeten Einlassungen vieler Verfassungsrechtler dazu zeigen.



Nein, es ist aus einem anderen Grund pikant: Der Entwurf zur Wahlrechtsreform auf Bundesebene ist in Bayern bereits Gesetz! Das, was Markus Söder wortgewaltig niederschreit und wogegen er (verfassungsrechtlich) zu kämpfen bereit sei, ist Bestandteil der bayerischen Verfassung!

So ist auf der Homepage des Bayerischen Landtages zu lesen: „Zunächst ziehen alle Direktkandidatinnen und Direktkandidaten ein, die ihren Stimmkreis gewonnen haben (sofern ihre Partei landesweit mindestens 5 Prozent erhalten hat!)“. Was bedeutet: Wenn die Partei des stimmenstärksten Bewerbers an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist, so wird diesem Bewerber der Sitz nicht zugeteilt. Stattdessen ist der Bewerber mit der nächsthöchsten Stimmenzahl gewählt.

Während Söder in seinem Heimat-Bundesland also von dieser Regelung profitiert und sie willkommen heißt, wehrt er sich auf Bundesebene mit Händen und Füßen dagegen, weil es seiner Partei schaden könnte. Ganz schön scheinheilig!