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Klimaschutzgesetz: Heftige Ohrfeige für Vermieter – DAS müssen sie jetzt für die Umwelt schultern

Klimaschutzgesetz: Heftige Ohrfeige für Vermieter – DAS müssen sie jetzt für die Umwelt schultern

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Mieter können sich freuen: Die Vermieter müssen wegen des Klimaschutzgesetzes jetzt tiefer in die Tasche greifen. (Symbolbild) Foto: imago images

Heftige Ohrfeige für Vermieter beim Klimaschutzgesetz! Mieter können sich allerdings freuen, weil sie entlastet werden.

Vermieter sollen künftig die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen. Das geht aus einem Beschluss hervor, den die Bundesregierung am Mittwoch begleitend zum geänderten Klimaschutzgesetz gefasst hat.

Wochenlang hatte die große Koalition über eine faire Lastenverteilung zwischen Mietern und Vermietern gestritten und keine Einigung erzielt. Grüne und SPD hatten sich für eine Entlastung von Mietern ausgesprochen, während die Union argumentiert hatte, dass Vermieter nicht für den Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich seien.

Klimaschutzgesetz: Vermieter müssen draufzahlen

Die Teil-Entlastung von Mietern, über die zuerst der „Spiegel“ berichtete, ist Teil eines Kabinettsbeschlusses, den die Bundesregierung am Mittwoch gemeinsam mit dem geänderten Bundes-Klimaschutzgesetz gefasst hat. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, solle die Klimaneutralität schon 2045 erreicht sein und nicht wie zuvor geplant erst fünf Jahre später. 2040 soll ein neues Zwischenziel der Treibhaus-Reduktion um 88 Prozent erreicht werden.

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Mit dem Klimaschutzgesetz verpflichtet sich die Bundesregierung auch noch zusätzliche acht Milliarden Euro zur Finanzierung weiterer Klimaschutzmaßnahmen bereitzustellen. Auch die Standards für Neubauprojekte sollen angehoben werden, um weitere Anreize für klimafreundliche Lösungen im Bausektor zu schaffen.

Als weitere Schwerpunkte sieht der Plan einen Investitionspakt mit der Industrie für „klimafreundliche Produktion in Deutschland“, eine Förderung des Einsatzes von Wasserstoff zur Energiegewinnung und eine stärkere Nutzung des Potenzials natürlicher CO2-Senken vor. Außerdem will die Regierung prüfen, ob zur Finanzierung eines Teils der Vorhaben klimaschädliche Subventionen wegfallen können. (dpa, js)