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Innenministerium prüft Verbot der „Landser“-Hefte

Innenministerium prüft Verbot der „Landser“-Hefte

Essen. 

In fast jedem Bahnhofskiosk steckt der „Landser“ in der Auslage. Das Taschen-Heft beschreibt angeblich den „Alltag“ deutscher Soldaten im 2. Weltkrieg und das „Schicksal“ von Hitlers Luftwaffe und Marine. Verherrlicht die Publikation des Bauer-Verlages auch Nazi-Organi­sationen wie die SS? Das Simon-Wiesenthal-Center, das durch die Überführung von Kriegsverbrechern bekannt wurde, beruft sich auf eine Untersuchung des Dortmunder Historikers Stefan Klemp und glaubt: Ja. Es hat das Innenministerium aufgefordert, den „Landser“ zu verbieten.

Das Ministerium hat laut „New York Times“ eine „ernste Prüfung“ der Frage zugesagt. Denn Klemp führt aus, dass SS-Truppen auf „deutsche Helden“ reduziert und selbst Verbrechen ignoriert würden, in die die Einheiten verwickelt waren.

Der Innenminister muss die Vorwürfe juristisch prüfen. Entscheidend ist, ob der Paragraf 86 des Strafgesetzbuches trifft. Dort heißt es im Absatz 4: „Wer Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu ­bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Tatsächlich sind die Titelgeschichten nicht selten der SS oder ihren Unterorganisationen gewidmet – wie Anfang des Jahres den „Pio­nieren der 4. SS Polizei Division“. Untertitel: „Drauf, dran, durch“, wie ein Nutzer des Web-Portals www.netz-gegen-nazis.de“ aus Erfahrung mit dem Heft berichtet.

Verlag weist Vorwurf zurück

Der „Landser“, 1957 erstmals ­erschienen, verkauft fast 70 Jahre nach Kriegsende noch eine fünfstellige Auflage. Zwar nennt der Hamburger Bauer-Verlag keine Zahlen. Schätzungen liegen aber zwischen 20 000 und 40 000 Exemplaren.

Der Bauer-Verlag weist zurück, dass er verfassungsfeindlichen Stoff verkaufe. Alle Publikationen des Hauses stünden im „Einklang mit den deutschen Gesetzen, das gilt auch für den Landser“, zitiert der Mediendienst Meedia den Groß­verlag, der auch sagt, dass die ­Bundesprüfstelle für jugendge­fährdende Schriften noch nie eine Nummer beanstandet habe.