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Hartz 4: Pünktlich zum Fest! Gibt es für Betroffene einen Weihnachts-Bonus?

Hartz 4: Pünktlich zum Fest! Gibt es für Betroffene einen Weihnachts-Bonus?

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Hartz 4: Pünktlich zum Fest! Gibt es für Betroffene einen Weihnachts-Bonus?

Hartz 4: Pünktlich zum Fest! Gibt es für Betroffene einen Weihnachts-Bonus?

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Essen, Geschenke, Deko… das Weihnachtsfest kann schnell zum teuren Spaß werden. Vor allem für diejenigen, die ohnehin wenig zum Leben haben, wie etwa Empfänger von Hartz 4.

Gibt es für sie einen Weihnachtsbonus vom Amt? Schließlich freuen sich auch die Kinder aus Hartz 4-Familien ebenso über ein nettes Geschenk, einen Tannenbaum und ein leckeres gemeinsames Essen. Das Portal „Gegen Hartz“ hat sich mit dieser Frage beschäftigt.

Hartz 4: Weihnachtsbonus vor den Feiertagen? So sieht die Gesetzeslage aus

Tatsache ist: Die Extra-Kosten, die vor dem Fest auf Familien zukommen, sind mit Hartz-4-Regelsatz nicht leicht zu stemmen. Ein Bonus könnte Abhilfe schaffen.

Doch das Gesetz sieht das nicht so vor. Einen generellen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es laut Sozialgesetzbuch (SGB) nicht. Dennoch haben in der Vergangenheit einige wenige Empfänger von Arbeitslosengeld II Weihnachtsgeld erhalten. Wie kann das sein?

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Das ist Hartz 4:

  • Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II)
  • Es existiert seit dem 1. Januar 2005
  • Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
  • Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen
  • Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt gestrichen werden

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Sie haben Glück gehabt bei der Wahl ihres Wohnorts. Denn nur wenige kleinere Kommunen wie das bayrische Burghausen zahlen laut des Berichts einen Weihnachtsbonus.

Hartz 4: Deswegen gibt es in Burghausen den Weihnachtsbonus

Möglich mache das Extrageld das SGB II. Es besagt, dass ein Festtagsbonus nicht überwiesen werden muss, es bestehe allerdings die Möglichkeit dazu. Genutzt haben sie in der Vergangenheit laut des Berichts nur wenige Kommunen. Ob sie das Geld auch dieses Jahr auszahlen, sei ungewiss. Von Jahr zu Jahr werde erneut darüber entschieden.

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Bis zum Jahr 2005 hat es laut gegen-hartz.de noch regelmäßig die Weihnachtsbeihilfe im Rahmen der Sozialhilfe gegeben. Sie fiel mit der Hartz-4-Reform für alle Empfänger weg. (vh)