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Hartz 4: Strompreis schnellt in die Höhe – deshalb solltest du unbedingt gegen hohe Abschläge vorgehen

Hartz 4: Strompreis schnellt in die Höhe – deshalb solltest du unbedingt gegen hohe Abschläge vorgehen

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Hartz 4: Strompreis schnellt in die Höhe – deshalb solltest du unbedingt gegen hohe Abschläge vorgehen

Hartz 4: Strompreis schnellt in die Höhe – deshalb solltest du unbedingt gegen hohe Abschläge vorgehen

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Die horrenden Strompreise sind für jedermann und jede Frau ein Ärgernis. Da die Energiepreise enorm gestiegen sind, dürfte dich spätestens im nächsten Jahr bei der Abrechnung eine böse Überraschung erwarten. Besonders für Hartz 4-Empfänger wird es dann doppelt hart.

Doch das könnte auch schon ab sofort der Fall sein, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt. Wenn du von deinem Stromanbieter nun aufgefordert wirst höhere Abschläge zu bezahlen, dann ist das nicht rechtens, so die Experten.

Hartz 4: Verbraucherzentrale warnt vor zu hohen Abschlägen

Viele Menschen müssen demnach derzeit miterleben, dass der Anbieter die Abschläge deutlich anhebt. Gerade für Hartz 4-Bezieher ist das besonders bitter, weil diese nicht besonders viel Geld zur Verfügung haben. Doch das dürfen die Unternehmen im laufenden Abrechnungszeitraum gar nicht.

„Das ist meistens jedoch nicht korrekt“, erklärt Tiana Schönbohm, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Anbieter informieren hier vielfach nicht richtig.“ Denn sie dürfen die Summe nur nach deiner Erlaubnis erhöhen. Auch steigende Preise und ein erhöhter Verbrauch sei kein Grund, um Änderungen ohne Einwilligung des Kunden vorzunehmen, macht die Expertin deutlich.

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Einzige Ausnahme bilden Kunden, die in der Grundversorgung sind. Das bedeutet, dass du automatisch mit Strom versorgt wirst und dir in deiner neuen Wohnung beispielsweise noch keinen eigenen Stromanbieter aktiv gesucht hast.

Seit Ende November 2021 dürfen die Anbieter dann sehr wohl die Abschläge anpassen. Das darf allerdings auch nicht willkürlich geschehen, sondern müsse den Bedürfnissen an die teureren Kosten angepasst werden. „Doch auch in diesem Fall sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Erhöhung genau prüfen“, rät Schönbohm.

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Das ist Hartz 4:

  • Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II)
  • Es existiert seit dem 1. Januar 2005
  • Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
  • Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen
  • Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt gestrichen werden

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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät zudem, genau zu überlegen, ob gestiegene Vorauszahlungen schon monatlich geleistet werden sollten. Sollte ein Unternehmen in dem laufenden Jahr pleite gehen, ist dein Geld futsch. Damit die aber im Umkehrschluss nicht eine fette Nachzahlung am Ende des Abrechnungszeitraums bekommst und nicht bezahlen kannst, könntest du das Geld selbst jeden Monat schon beiseite legen, um es bei der Nachzahlung parat zu haben. (js)