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Hartz 4: Mutter bekommt nach Ebay-Verkauf einen heftigen Brief vom Jobcenter – der Inhalt lässt sie fast vom Glauben abfallen

Hartz 4: Mutter bekommt nach Ebay-Verkauf einen heftigen Brief vom Jobcenter – der Inhalt lässt sie fast vom Glauben abfallen

hartz 4 collage mutter

Hartz 4: Mutter bekommt nach Ebay-Verkauf einen heftigen Brief vom Jobcenter – der Inhalt lässt sie fast vom Glauben abfallen

Hartz 4: Mutter bekommt nach Ebay-Verkauf einen heftigen Brief vom Jobcenter – der Inhalt lässt sie fast vom Glauben abfallen

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Über diesen Brief zum Thema Hartz 4 hat sich die Empfängerin nicht gefreut: Der Mutter sollte die Hilfe gekürzt werden.

Der Grund: Sie lebt zwar von Hartz 4 – und hat sich Geld bei Ebay Kleinanzeigen dazuverdient.

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Das Jobcenter hatte von ihrer Aktion allerdings Wind bekommen. Problematisch: Zusätzliche Einnahmen müssen Leistungsempfänger mitteilen. Dazu zählen in ihrem Fall auch die Verkäufe bei Ebay Kleinanzeigen, die die Frau nicht angegeben hatte.

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Die Mitarbeiter forderten daher, dass sie ihre Deals nachträglich mitteilen möge. Die Frau kam der Bitte nicht nach. Mit der Folge, dass das Jobcenter 500 Euro veranschlagte, die bei der Leistungsberechnung berücksichtigt werden sollten.

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Das ist Hartz 4:

  • „Hartz 4“ heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II)
  • Es wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt
  • Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch
  • Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht
  • Allerdings kann es durch zulässige Sanktionen gekürzt oder ganz gestrichen werden – Kritiker sagen: Das ist menschenunwürdig
  • Die gesetzliche Grundlage für das ALG II bildet das Zweite Buch Sozialgesetzbuch

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Hartz 4: Frau zieht gegen Jobcenter vor Gericht – und das gleich zwei Mal

Die Frau wollte sich darauf nicht einlassen und zog vor Gericht. Ihrer Ansicht nach standen ihr trotz der Einnahmen die vollen Bezüge zu. In einem ersten Vergleich einigte man sich, dass sie die Kontoauszüge ihres Paypal-Kontos vorlegen sollte. Dieser Aufforderung kam die Frau nach, schwärzte dort jedoch Einzahlungen im großen Stil. Das war allerdings nicht im Sinne des Jobcenters, das daher auf der Neuberechnung der Leistungen bestand.

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Die Frau zog auch dagegen vor Gericht, und das wieder ohne Erfolg. Das Sozialgericht Oldenburg ging diesmal davon aus, dass die Hartz-4-Empfängerin sogar zwei verschiedene Accounts bei Ebay Kleinanzeigen besaß. Über sie soll sie Produkte aus dem Luxussegment an den Mann gebracht haben. Und genau die hätte sie als Einkommen offenlegen müssen. Und zwar lückenlos.

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Doch wie viel hatte sie bei Ebay Kleinanzeigen genau verdient? Das Sozialgericht Oldenburg berichtet davon, dass sie Gegenstände in „nicht unerheblichem Umfang“ auf der Plattform verkauft habe. (vh)