Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat Robert Habeck wegen Verleumdung angezeigt. Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister soll während einer Wahlkampfveranstaltung unzutreffende Aussagen über die Partei und deren Gründerin gemacht haben. Trotz der Ermittlungen lehnte der Bundestag die Aufhebung der Immunität des Ex-Vizekanzlers ab.
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BSW mit Strafanzeige gegen Habeck
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wegen Verleumdung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Dresden eröffnete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Grünen-Politiker. Laut BSW hat Habeck während einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden am 30. August unzutreffende Aussagen über die Partei und deren Gründerin Sahra Wagenknecht geäußert.
Die Strafanzeige stellte das BSW rund einen Monat nach der Veranstaltung, am 30. Oktober. Am 13. November erreichte sie die zuständigen Behörden. Die Staatsanwaltschaft informierte daraufhin den Bundestag und beantragte die Aufhebung von Habecks Immunität.
Bundestag lehnt Verfahren ab
Habecks Verteidigung bezeichnet die Aussagen als zulässige Meinungsäußerung. Dennoch beantragte die Staatsanwaltschaft im März die Aufhebung seiner Immunität, was Voraussetzung für weitere Ermittlungen war. Das zuständige Plenum des Bundestags entschied jedoch am 5. Juni gegen die Eröffnung eines Strafverfahrens.
Damit folgte es der Empfehlung des Immunitätsausschusses. Angaben zu den genauen Aussagen von Habeck oder den Vorwürfen des BSW machte der Bundestag nicht. Es bleibt unklar, welche Äußerungen in den Fokus der Ermittlungen gerieten.
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Politiker wie Robert Habeck genießen neben dem üblichen strafrechtlichen Schutz auch besondere Immunitätsrechte. Strafverfahren gegen amtierende Abgeordnete können nur eingeleitet werden, wenn das Parlament einer Aufhebung ihrer Immunität zustimmt. Das Gesetz schützt Politiker vor vorschnellen oder ungerechtfertigten rechtlichen Verfolgungen im Zusammenhang mit ihren Äußerungen oder ihrem politischen Handeln.
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