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Freiwilliges Jahr künftig auch an Hochschulen?

Freiwilliges Jahr künftig auch an Hochschulen?

Berlin. 

Jugendliche mit Abitur sollen neue Möglichkeiten für freiwilliges Engagement erhalten – als Helfer in Forschungslaboren und Hochschulinstituten. Im Bundesrat wird heute ein Gesetzesvorstoß Niedersachsens beraten, das bisherige freiwillige soziale und ökologische Jahr um ein „freiwilliges wissenschaftliches Jahr“ (FWJ) zu ergänzen.

Mit dem neuen Angebot sollten junge Menschen bereits vor dem Studium Einblicke in die wissenschaftliche Praxis erhalten, sagte die niedersächsische Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajic (Grüne) gestern in Berlin. So leiste das freiwillige Jahr einen wertvollen Beitrag zur Orientierung bei der Studien- und Berufswahl und wirke dem vorhergesagten Fachkräftemangel in naturwissenschaftlichen und technischen Berufen entgegen. Engagement im Labor statt im Altenheim oder in der Tierschutzstation: Die Idee wird in Niedersachsen bereits seit 2011 getestet, ermöglicht durch eine Ausnahmegenehmigung.

An einem Pilotprojekt der Medizinischen Hochschule Hannover nahmen bereits 78 Jugendliche teil, die etwa neue Therapieverfahren erforschten oder mit Lasern experimentierten. „Es ist sehr hilfreich, den Arbeitsalltag in der Forschung kennenzulernen“, sagt der 20-jährige Vincent Franke, der an der Hochschule an Bakterienexperimenten zur Blutkrebs-Therapie mitarbeitete und jetzt Medizin studieren will.

Seit 2013 bietet auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) jährlich zwei Abiturienten an, sich im FJW Einblick in physikalische Grundlagenforschung zu verschaffen: „Viele Physiker haben keine Ahnung, was im Beruf auf sie zukommt, an der Uni kommt man frühestens im sechsten Semester mit dem praktischen Laboralltag in Kontakt“, meint Piet Schmidt, Institutsleiter an der Braunschweiger PTB. Die Teilnehmer des Freiwilligen Jahres, das mit pädagogischer Betreuung in der Regel zwölf Monate und maximal 18 Monate dauert, sind sozialversichert und erhalten ein Taschengeld von bis zu 330 Euro im Monat.

Bundesrat wird imHerbst entscheiden

Dazu können Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen werden; der Bund beteiligt sich mit 200 Euro monatlich pro Teilnehmer. Die niedersächsische Initiative, das Jugendfreiwilligengesetz nun um die Förderung von wissenschaftlichem Engagement zu erweitern, würde also für den Bund teurer. Eine Entscheidung des Bundesrats über den Gesetzentwurf wird im Herbst erwartet, eine Mehrheit gilt als wahrscheinlich – danach ist der Bundestag gefragt.