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Cannabis: Reinfall von Lauterbach! Kiffern wurde zu viel versprochen

Es sollte so schön werden. Kiffer allerorten freuten sich schon über die Cannabis-Legalisierung. Was sie kriegen, ist ernüchternd.

Cannabis
© IMAGO / IPON

Cannabis-Legalisierung: Lauterbach präsentiert "Zwei-Säulen-Modell"

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat in Berlin das geplante "Zwei-Säulen-Modell" zur Legalisierung von Cannabis vorgestellt. Bundesweit können Erwachsene demnach nicht gewinnorientierte Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau bilden. Die zweite Säule sind regional begrenzte "Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten".

Wenn die selbsternannte Fortschrittskoalition aus SPD, Grünen und FDP in letzter Zeit eines vermissen ließ, dann war es der Fortschritt. Ob Autobahnausbau, Gasheizungen oder Verbrennermotoren – die Koalitionäre verhakten und blockierten sich geradezu bis zum Stillstand. Streitereien prägten das Bild der Regierung. Zu unterschiedlich die politischen Positionen. Zu groß die Gräben. Bei einer Sache jedoch herrschte Einigkeit – beim Thema Kiffen.

In Zeiten von Ukraine-Krieg, Inflation und anderen Groß-Krisen schien die Cannabis-Legalisierung für Karl Lauterbach, Marco Buschmann und Cem Özdemir ein Vorhaben von großer Bedeutung zu sein, auch wenn nach dem Epidemiologischen Suchtsurvey lediglich 8,8 Prozent aller Erwachsenen im Alter von 18 bis 64 Jahren 2021 mindestens einmal Cannabis konsumiert haben sollen.

Cannabis: „Wir machen den Dealer arbeitslos“

Mit großem Gestus versprach die Ampel das Blaue vom Himmel. Cannabis-Abgabe in „lizenzierten Geschäften“. „Wir machen den Dealer arbeitslos“. „2023 Bubatz legal.“ Kiffer sollten entkriminalisiert werden. Das Gras rein. Der Erwerb leicht. Statt vom Dealer, sollte Cannabis ganz legal in Fachgeschäften erhältlich sein. Doch anstelle von Einfachheit, gibt es nun ein Zwei-Säulen-Modell. Mit der ersten, „schnellen“ Säule, wolle man vor allem vom Verbieten wegkommen.

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Die zweite Säule sind Modellprojekte, um langfristig kommerzielle, staatlich kontrollierte Lieferketten aufzubauen. Sie soll erst später umgesetzt werden und auch nur in wenigen Modellregionen. Als Zwischenschritt sollen bis dahin sogenannte Cannabis-Clubs dienen.



Die Vereine dürfen Cannabis abgeben, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. So dürfen sie nicht mehr als 500 Mitglieder haben, nicht gewinnorientiert sein, müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte haben. Auch sollen sie keine Werbung für sich machen. In den Vereinsräumen darf nicht konsumiert werden. Höchstens 50 Gramm, sieben Samen oder fünf Stecklinge können pro Monat an Mitglieder weitergegeben werden. Ein Gesetz für den kommerziellen Verkauf und Anbau ist noch nicht absehbar, dafür sind aus europarechtlichen Gründen weitere Gespräche mit der EU nötig.