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Bundestag: Bekommen Abgeordnete und Minister eigentlich Weihnachtsgeld?

Bundestag: Bekommen Abgeordnete und Minister eigentlich Weihnachtsgeld?

Weihnachten Bundestag
Weihnachten im Bundestag. Foto: picture alliance/dpa | Christoph Soeder

Abgeordnete und Minister haben zweifellos viel zu tun. Das Vorurteil des „faulen Politikers“, der im Bundestag in der hinteren Reihe sitzt, mit dem Handy spielt, sich bei wichtigen Abstimmungen enthält und trotzdem dicke Diäten kassiert, hält sich bei einigen Wählern dennoch hartnäckig.

Wie ist es aber zu Weihnachten? Bekommen die Volksvertreter aus dem Bundestag nochmal einen netten Bonus dazu?

Bundestag: Bekommen Abgeordnete und Minister eigentlich Weihnachtsgeld?

Eines ist klar: Abgeordnete verdienen im Vergleich zu „normalen“ Arbeitnehmern viel Geld. So beträgt die monatliche Entschädigung zurzeit genau 10.012,89 Euro. Dieses Einkommen wird allerdings auch regulär versteuert, entsprechend hoch sind daher auch die Abgaben.

Im Interesse des Steuerzahlers und des Wählers soll das hohe Einkommen die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellen und für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien sorgen.

Dazu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale, um die Aufwendungen abzudecken, die durch die Ausübung des Mandats entstehen. Aktuell sind das pro Monat 4.560,59 Euro. Bezahlt werden damit beispielsweise die Einrichtung und Unterhaltung des Wahlkreisbüros, Fahrten im Wahlkreis und ihre Betreuung sowie die Unterhaltung einer Zweitwohnung in Berlin, wo der Bundestag seinen Sitz hat. Weitere Werbungskosten können aber nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Bundestag: Nur Mitarbeiter von Abgeordneten kassieren Weihnachtsgeld

Jeder Abgeordnete hat zudem eine monatliche Summe von 22.795 Euro brutto zur Verfügung, womit Mitarbeiter beschäftigt werden können. Dieser Betrag wird nicht direkt an die Abgeordneten überwiesen, sondern die Mitarbeiter werden von der Bundestagsverwaltung bezahlt. Heißt also: Weder normale Abgeordnete noch Minister erhalten Weihnachtsgeld.

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Das ist der Deutsche Bundestag:

  • das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin
  • als einziges Verfassungsorgan des Bundes wird er vom Staatsvolk gewählt
  • gesetzliche Anzahl seiner Mitglieder beträgt 598, die tatsächliche Anzahl kann aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten höher sein
  • der aktuelle Bundestag besteht aus 736 Mandaten, ist damit die größte frei gewählte nationale Parlamentskammer der Welt
  • eine Legislaturperiode endet grundsätzlich nach vier Jahren oder davor durch Auflösung

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Freuen können sich allerdings die Mitarbeiter der Politiker. Denn sie erhalten sehr wohl ein Weihnachtsgeld. Die Höhe richtet sich nach ihrem monatlichen Gehalt, aktuell sind es 82,5 Prozent davon.

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Was man aber nicht außer Acht lassen sollte: Abgeordneten-Mitarbeiter sind befristet angestellt, in der Regel für vier Jahre – so lange dauert eine Legislaturperiode.

Wird ihr Abgeordneter bei der Bundestagswahl abgewählt, ist es auch oft so, dass der Job in Berlin futsch ist. (mg)