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Bundesgericht erleichtert Einbürgerung von Rentnern

Bundesgericht erleichtert Einbürgerung von Rentnern

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Foto: ddp

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Rentnern mit ausländischer Herkunft die Einbürgerung in Deutschland erleichtert. Im konkreten Fall sprach es einem Rentner aus dem Kosovo den deutschen Pass zu.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Bild oben) hat Rentnern mit ausländischer Herkunft die Einbürgerung in Deutschland erleichtert. Dem am Donnerstag verkündeten Urteil zufolge steht nach einem langjährigen rechtmäßigen Aufenthalt der Bezug von Sozialleistungen nicht in jedem Fall der Einbürgerung entgegen. Im konkreten Fall sprach es einem Rentner aus dem Kosovo den deutschen Pass zu. (Az: 5 C 22.08)

Der 1942 geborene Kläger kam 1991 nach Deutschland. Seit 1994 hat er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Danach war er mehrere Jahre arbeitslos. Seit Mai 2007 bekommt er eine geringe Altersrente von 121 Euro monatlich und ergänzende Sozialhilfe. Einen Einbürgerungsantrag des Rentners lehnte das Land Baden-Württemberg ab. Es sei sein Verschulden, früher nicht mehr gearbeitet zu haben. Wenn er dies getan hätte, sei er heute zumindest in geringerer Höhe auf Sozialleistungen angewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, «dass die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen ein Einbürgerungshindernis bilden kann». Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass der Einbürgerungsanspruch nach achtjährigem rechtmäßigem Daueraufenthalt «praktisch leerläuft». Eine von Ausländern selbst zu vertretende «unwesentliche Erhöhung» des Sozialleistungsbedarfs müsse deshalb außen vor bleiben. Gleiches gelte, wenn ein «für aktuelle Sozialhilfeleistungen mitursächliches Verhalten» mehr als acht Jahre zurückliegt. (AFP)