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„Bullenschwein“: Beleidigung gegen Polizisten oft folgenlos

„Bullenschwein“: Beleidigung gegen Polizisten oft folgenlos

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Stinkefinger, du "Bullenschwein": Polizisten sind in ihrem Berufsalltag häufig Beleidigungen ausgesetzt. Foto: Imago
„Bullenschwein“ oder „Penner“: Polizisten klagen zunehmend über Beschimpfungen. Die Polizeigewerkschaft kritisiert, dass Täter oft straffrei blieben.

Düsseldorf. 

Der Polizeibeamte G. verstand die Welt nicht mehr: Da hatte er Strafanzeige gegen einen Verdächtigen gestellt, der ihm den Ellbogen ins Gesicht gestoßen hatte. Im August stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Begründung: Kein öffentliches Interesse, weil Aufwand und Kosten die Strafverfolgung nicht lohnten. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Arnold Plickert, wundert sich nicht, dass viele Polizisten resignieren und keine Anzeige mehr „für die Tonne“ schreiben.

Polizisten klagen, dass sie zunehmend als „Bullenschweine“, „Arschlöcher“ oder „Penner“ beschimpft werden. Oft gehen die Täter später straffrei aus, weil Verfahren eingestellt werden. Andere enden glimpflich für die Beleidiger. In Düsseldorf wurde eine Hausfrau wegen Beleidigung zu 200 Euro verurteilt, weil sie eine Polizistin als „Mädchen“ veralbert hatte. FDP-Innenexperte Marc Lürbke mahnt, dass die Hemmschwelle für Täter sinkt, wenn sie bei Beleidigungen keine Folgen befürchten müssen.

„Das musst du aushalten“

Als Innenminister Ralf Jäger aber im März auf der Dügida-Demo in Düsseldorf von einem 75-jährigen Ex-Oberstudienrat als „Arschloch“ bezeichnete wurde, musste der kräftig blechen: Das Landgericht verdonnerte den Pensionär zu 13.320 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung. Polizisten im Streifendienst hören dagegen nach Angaben Plickerts nicht selten von ihrem Behördenleiter: „Das musst du aushalten.“

Der Gewerkschaftschef fordert, dass jede heftige Beleidigung eines Polizisten im Dienst von der Behörde künftig angezeigt wird. Außerdem müsse NRW bei zivilrechtlichen Schadensersatzklagen von Beamten in Vorleistung treten, um Polizisten das Prozessrisiko zu nehmen. Für die FDP steht fest, dass die Verfolgung der Täter bei einer Beleidigung von Polizisten immer im öffentlichen Interesse stehen müsse. Das ist bei Justizangehörigen übrigens generell der Fall.

Resigniert und abgestumpft

In der Antwort auf eine FDP-Anfrage sah Innenminister Ralf Jäger (SPD) keinen Anhaltspunkt, dass Staatsanwälte Beleidigungen von Polizeibeamten bei der Strafverfolgung „nicht gebührend berücksichtigen“. FDP-Experte Lürbke zweifelt daran und verlangt, dass „das öffentliche Interesse von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zu bejahen ist. Die Realität scheint gegenwärtig aber anders auszusehen.“ Dabei stellt auch der NRW-Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Erich Rettinghaus, fest, dass der nötige Respekt zunehmend gegenüber denen fehlt, die den Staat repräsentieren.

Viele Beamte seien zu Recht verärgert, frustriert oder sprächen von „Resignation“ und „Abstumpfen“, klagte Lürbke. Wenn Beleidigungen keinen sexuellen oder rassistischen Inhalt hätten, müssten die Beamten sie offenbar „grundsätzlich aushalten“.