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Bürgergeld: Anspruch auf Weihnachtsgeld – DANN bekommen auch Bezieher das Feiertags-Polster

Auch Bürgergeld-Bezieher, die ihr Konto mit einer Nebentätigkeit aufstocken, können Weihnachtsgeld bekommen. Hier erfährst du, wann und wie.

Hier erfährst du, wann Bezieher von Bürgergeld Weihnachtsgeld erhalten.
© IMAGO / Bihlmayerfotografie

Das ist das Bürgergeld und so viel steht jedem zu

Das Bürgergeld ersetzt in Januar 2023 das bisherige "Hartz IV"-System in Deutschland. Wir verraten dir alles, was du über das Bürgergeld wissen musst.

Besonders zu den Feiertagen sind ein paar Euro mehr auf dem Konto herzlich willkommen. Mit dem Weihnachtsgeld erhalten dafür viele Erwerbstätige ein wenig Extra-Geld von ihrem Arbeitgeber.

Doch auch Bürgergeld-Bezieher, die nebenbei erwerbstätig sind, bekommen in einigen Fällen Weihnachtsgeld. Wer Anspruch auf das Geld hat und wie viel dir zusteht, erfährst du hier.

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Bürgergeld: Weihnachtsgeld für Aufstocker

In Deutschland bekommen Angestellte zu November und Dezember das Weihnachtsgeld. Im Durchschnitt erhalten 53 Prozent der Bürger diese zusätzliche Zahlung von ihren Arbeitgebern. Auch Bürgergeld-Bedürftige, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen und ihr Einkommen damit aufstocken, haben die Möglichkeit auf ein Weihnachtsgeld.

Wenn Bezieher zum Einkommen durch ihren Arbeitgeber Weihnachtsgeld erhalten, wird es auf die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angerechnet, berichtet das Portal „HartzIV.org“. Dabei handelt es sich um einmalige Einnahmen, die unter dem Zuflussprinzip liegen. Seit dem 01.07.2023 werden solche einmaligen Einnahmen vollständig im selben Monat auf die gesamten Leistungen der Bedarfsgemeinschaft des Bürgergelds angerechnet.

Doch erwerbstätige Bezieher haben nicht automatisch Anspruch auf ein Weihnachtsgeld. Denn dieser hängt davon ab, ob es im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist. Wenn der Vertrag keine entsprechenden Regelungen enthält, handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Wie viel Weihnachtsgeld steht dir zu?

Was ist nun die Obergrenze für Bezieher? Laut den aktuellen Bestimmungen zur Anrechnung von Erwerbseinkommen beim Bürgergeld gibt es eine Obergrenze von 348 Euro bzw. 378 Euro. Die ist anrechnungsfrei, wenn Kinder in der Bedarfsgemeinschaft eines Bürgergeld-Bedürftigen ab 25 Jahren leben. Jeder Betrag über dieser Grenze wird auf das Bürgergeld angerechnet.


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Aber Achtung: Wenn mit dem Weihnachtsgeld im selben Monat der Bedarf des Haushalts vollständig gedeckt werden kann, wird für diesen Monat kein Bürgergeld ausgezahlt. Schlimmstenfalls muss es dann sogar zurückgezahlt werden. Geht ein Überschuss über die Bedarfsdeckung hinaus, wird er ab dem darauffolgenden Monat dem Vermögen zugerechnet, berichtet das Portal weiter.