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Hartz 4: Sozialverbände fordern höheren Regelsatz beim Bürgergeld

Hartz 4 wird nach den Plänen von Arbeitsminister, Hubertus Heil (SPD), am 01. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Zuletzt häuften sich kritische Stimmen, die den Startzeitpunkt auf der Kippe stehen sehen. Die Bundesagentur für Arbeit zweifelt am pünktlichen Start und ist für eine stufenweise Einführung bis Juli 2023. Die höheren Regelsätze seien allerdings davon […]

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Hartz 4: Sozialverbände fordern höheren Regelsatz beim Bürgergeld Foto: IMAGO / Steinach

Hartz 4 wird nach den Plänen von Arbeitsminister, Hubertus Heil (SPD), am 01. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Zuletzt häuften sich kritische Stimmen, die den Startzeitpunkt auf der Kippe stehen sehen.

Die Bundesagentur für Arbeit zweifelt am pünktlichen Start und ist für eine stufenweise Einführung bis Juli 2023. Die höheren Regelsätze seien allerdings davon ausgenommen und sollen bereits zum 01. Januar umgesetzt werden. Doch auch diese werden kritisiert, vor allem von Sozialverbänden.

Bürgergeld: Was hält es bereit?

Das neue Bürgergeld soll nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) „mehr Sicherheit, mehr Respekt und mehr Freiheit für ein selbstbestimmtes Leben“ bedeuten.

So soll es bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bieten, digital und einfach beantragt werden und in den ersten sechs Monaten, der sogenannten Vertrauenszeit, keine Sanktionen bereithalten. Ein weiterer, wichtiger Schritt ist neben höheren Freibeträgen auch die Erhöhung des Regelsatzes um 53 Euro. Liegt der aktuelle Hartz-4-Regelsatz bei 449 Euro, soll das Bürgergeld ab Januar bis zu 502 Euro betragen.

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Hartz 4: Sozialverbände fordern höheren Regelsatz beim Bürgergeld Foto: IMAGO / Steinach

Bürgergeld: Wer bekommt wie viel?

Wie aus dem Gesetzentwurf des BMAS hervorgeht, ist der Regelsatz von 502 Euro im Monat das Maximum, welches Bürgergeld-Beziehende ab Januar 2023 erhalten sollen. Die Regelsätze in den Bedarfsstufen sehen unterschiedlich aus – ein Überblick:

Regelbedarfsstufe 1502 Euro
Regelbedarfsstufe 2451 Euro
Regelbedarfsstufe 3402 Euro
Regelbedarfsstufe 4420 Euro
Regelbedarfsstufe 5348 Euro
Regelbedarfsstufe 6318 Euro
Tabellarische Übersicht über die einzelnen Regelsätze der Bedarfsstufen. (Quelle: Gesetzentwurf BMAS).

Während die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Regelsatz aufgrund immer weiter steigender Preise für richtig sieht, empfinden Sozialverbände diesen als deutlich zu niedrig.

Bürgergeld: Regelsatz für Sozialverbände deutlich zu niedrig

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht die Erhöhung des Regelsatzes als nicht ausreichend an. Michaela Engelmeier, SoVD-Vorstandsvorsitzende, äußerte ihre Vorstellung im Gespräch mit den FUNKE Zeitungen: „Hier bleiben wir bei unserer Forderung: 650 Euro ab dem 1. Januar und 100 Euro sofort für den Übergang.“ Der Verband begrüße aber unter anderem die verbesserten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und das höhere Schonvermögen.


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Auch der Paritätische Gesamtverband kritisiert die Erhöhung um 5o Euro. „Das ist ein Inflationsausgleich, der reicht vorne und hinten nicht, da müssten mindestens 200 Euro draufkommen“, sagte Wolfgang Luz, Vorstand Paritätischer Bremen, in einem Video auf Twitter.

Helena Steinhaus, Vorsitzende von Sanktionsfrei e.V., schließt sich an und betonte: „Wenn das Bürgergeld Menschen in schwierigen Situationen angemessen unterstützen will, dann müssen die Sanktionen weg und da muss auch der Regelsatz um mindestens 200 Euro im Monat angehoben werden. Ansonsten ist es kein Bürgergeld, ansonsten ist es Bürgerhartz.“