Veröffentlicht inPolitik

Hartz 4: Jetzt ist es offiziell! Bürgergeld kommt – ab Januar gibt es 502 Euro!

Das Bürgergeld wird zum 01. Januar 2023 die alte Sozialreform Hartz 4 ersetzen. Union und Ampel einigten sich auf Kompromiss. Der Bundesrat stimmte zu.

bürgergeld
© IMAGO / Achille Abboud

Ampel und Union beim Bürgergeld einig

Die Ampel-Parteien und die Union haben sich auf einen Kompromiss beim Bürgergeld geeinigt. Er sieht unter anderem eine Streichung der sanktionslosen Zeit für Bezieher sowie Abstriche beim Schonvermögen vor.

Ab dem 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld eingeführt. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag (25. November) auch der Bundesrat der Hartz-4-Nachfolge zu.

Das Prestige-Projekt der Ampelregierung kann also dank Kompromissen mit der oppositionellen Union zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Bürgergeld wird zum Jahreswechsel eingeführt

So sollen zum Januar 2023 die Regelsätze auf bis zu 502 Euro steigen. Auch soll es verbesserte Möglichkeiten zur Weiterbildung geben. Die Jobcenter sollen sich stärker als bislang im Hartz-4-System um Arbeitslose kümmern können. So soll auch die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.

Die zunächst angedachte sechsmonatige Vertrauenszeit wurde als Kompromiss gekickt. Auf Druck der Union sollen Kürzungen des Bürgergelds gestaffelt und in Höhe von maximal 30 Prozent möglich sein, wenn sich Arbeitslose entgegen den Absprachen nicht auf eine Stelle bewerben oder eine Maßnahme etwa zur Qualifizierung antreten. Laut Bundesagentur für Arbeit kommen Sanktionen nur selten vor. „Im vergangenen Jahr mussten lediglich 3,1 Prozent der Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion belegt werden“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Die Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sahen das erst nach einem halben Jahr vor. Deshalb blockierten die unionsgeführten Länder Heils Entwurf zunächst im Bundesrat. Auch können die Betroffenen zudem künftig etwas weniger selbst angespartes Geld behalten, als zunächst geplant. Das sogenannte Schonvermögen beträgt in einer „Karenzzeit“ von einem Jahr 40.000 Euro. Weitere Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft dürfen jeweils 15.000 Euro behalten. Altersvorsorge und Wohnung bleiben zunächst weitgehend unangetastet.

Die Kompromisse, die der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundestag abgesegnet hatten, wurden mit 557 Stimmen im Bundestag angenommen. Da der Kompromiss in einer informellen Runde von Ampel-Koalition und Union ausgehandelt wurde, kritisierte die AfD das Vorgehen deshalb als nicht verfassungsgemäß. Abschließend bekam das Bürgergeld grünes Licht im Bundesrat.

Bürgergeld: So sieht die Umsetzung aus

Wie die Bundesagentur für Arbeit in einer Mitteilung schreibt, soll das Bürgergeld in zwei Schritten eingeführt werden. So soll zuerst zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt werden. Mitte des Jahres soll in einem zweiten Schritt Elemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt werden.


Weitere Themen:


Vanessa Ahuja, Vorständin für Geldleistungen, erklärt: „Wir haben nun Klarheit und können loslegen. Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen. Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.“