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Bürgergeld: Bei Strom-Blackout im Winter schauen Bezieher dumm aus der Wäsche

Im Winter könnte es zu Stromausfällen kommen. Es wird geraten Notvorräte anzulegen. Doch Sozialhilfeempfänger werden dabei nicht unterstützt.

Bürgergeld
© IMAGO / Bihlmayerfotografie

Ampel und Union beim Bürgergeld einig

Die Ampel-Parteien und die Union haben sich auf einen Kompromiss beim Bürgergeld geeinigt. Er sieht unter anderem eine Streichung der sanktionslosen Zeit für Bezieher sowie Abstriche beim Schonvermögen vor.

“Sind Sie sich bewusst, wie abhängig wir von Strom sind? Was passiert, wenn der Strom länger ausfällt? Das Telefon ist tot, die Heizung springt nicht an, Leitungswasser fehlt, der Computer streikt, die Kaffeemaschine bleibt aus, das Licht ist weg.”

So hört es sich an, wenn das Bundesamt für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (BBK) zur Vorsorge bei einem Stromausfall aufmerksam machen will. Ein Horror-Szenario, welches wegen des Ukraine-Krieges und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen nicht unwahrscheinlich ist.

Bürgergeld-Empfänger können sich Katastrophenvorsorge nicht leisten

Laut dem Ministerium könnte es im Winter zu Stromabschaltungen kommen, vor allem im Januar und Februar. Die Bürger sollten sich in diesen Fällen mit haltbaren Lebensmitteln eindecken, Batterien kaufen, ein batteriebetriebenes Radio anschaffen, Taschenlampen, Kerzen, ausreichend Trinkwasser, ausreichend warme Decken und Kleidung, Campingkocher und Zubehör und noch vieles weitere mehr horten.

Wie viel wird konkret benötigt? Ein Erwachsener braucht im Durchschnitt etwa 2.200 Kalorien pro Tag, deshalb sollten nach Ansicht des Bundesamtes für Katastrophenschutz folgende Waren vorrätig sein:

  • Getreideprodukte, Nudeln, Kartoffeln, Brot etc. 3,5 kg
  • Gemüse und Hülsenfrüchte 4 kg
  • Obst und Nüsse 2,5 kg
  • Milchprodukte 2,6 kg
  • Fleisch, Fisch, Eier etc. 1,5 kg
  • Butter, Öle, Fette
  • Getränke 20 Liter

Der Hammer: Die meisten Menschen, die von Hartz IV oder Sozialhilfe leben, können sich diese zusätzlichen Anschaffungen nicht leisten. Es gibt “keine zusätzliche Unterstützung für die Katastrophenvorsorge”, musste das Bundessozialministerium bereits zu Corona-Krise einräumen.



Ein Bürger hatte bereits bei seinem Jobcenter einen Antrag auf Bezuschussung einer Notbevorratung gestellt. Dieser wurde jedoch vom Amt abgelehnt. Daraufhin reichte er beim Sozialgericht Konstanz Klage ein. Das Gericht urteilte, dass Leistungsbezieher “ausreichend gegen Katastrophen, Krisen oder ausgerufene Notstände gerüstet” wären (Az.: S 11 AS 808/17). Die Bevorratung sei durch den Regelsatz möglich, so das Gericht.