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Bürgergeld: Amt bearbeitet Antrag zu langsam? Drei Tipps dich zu wehren

Wer einen Antrag für das Bürgergeld stellt, muss mit langen Wartezeiten rechnen. Hier sind drei Tipps, wie das Geld schneller kommt.

© IMAGO / Bihlmayerfotografie

Das ist das neue Bürgergeld

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Damit kann die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.

Für Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld müssen Anträge beim Jobcenter eingereicht werden. Doch dann ist viel Geduld gefragt. Denn oft lässt sich das Amt viel Zeit, um den Antrag zu bearbeiten.

Viele brauchen das Bürgergeld aber dringend zum Überleben. Eine lange Wartezeit ist für sie fatal. Aber es gibt Möglichkeiten, mit denen Leistungsberechtigte schneller an ihr Geld kommen.

Bürgergeld: 3 Tipps gegen Jobcenter-Wartezeit

Wenn du Bürgergeld oder Wohngeld beantragst, steht dir die Sozialleistung prinzipiell sofort zu. Doch wenn der Antrag zu lange beim Jobcenter liegt, hat der „Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit“ dagegen Tipps zur Hilfe.

1. Frist setzen und mit Klage drohen: Wer mit einer Klage droht, hat für eine schnellere Bearbeitung gute Chancen. Dafür schreibt man dem Jobcenter, dass man einen Antrag gestellt hat. Dann wird eine Frist von 1-2 Wochen gesetzt, bis zu der du eine Rückmeldung erwartest. Hierfür kann folgende Formulierung benutzt werden: „Da ich auf die beantragten Leistungen derzeit dringend angewiesen bin, bitte ich Sie, zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens über meinen Antrag bis zum … zu entscheiden oder mir mitzuteilen, was einer Entscheidung noch entgegensteht.“

2. Ein Eilverfahren einleiten: Das Eilverfahren (auch Einstweilige Anordnung genannt) kann von Leistungsberechtigten beim Sozialgericht eingeleitet werden, wenn über den Antrag noch nicht entschieden wurde und Betroffene finanziell stark auf die beantragte Sozialleistung angewiesen sind. Für dieses Verfahren gibt es keine Wartefrist. Heißt konkret, dass das Verfahren auch sofort nach der Antragstellung beantragt werden kann.

Beim Eilverfahren soll das Gericht das Amt verpflichten, vorläufig Leistungen wie das Bürgergeld zu zahlen. Das Gerichtsverfahren selbst ist sogar kostenlos. Kosten können nur entstehen, wenn das Verfahren verloren wird und sich das Amt anwaltlich vertreten lässt. Das passiert nach Angaben des Vereins aber nur selten.

3. Eine Untätigkeitsklage erheben: Hat das Amt den Bürgergeld-Antrag nach 6 Monaten immer noch nicht abschließend bearbeitet, kann man eine Untätigkeitsklage erheben. Anders als beim Eilverfahren geht es bei der Beantragung dann nicht nur um eine vorläufige, sondern um eine endgültige Entscheidung. Der Nachteil dabei ist, dass das gerichtliche Verfahren einer solchen Klage sehr lange dauern kann (mehrere Monate oder sogar Jahre).


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Wer das Bürgergeld dringend benötigt, sollte deswegen zunächst einen Eilantrag bei Gericht stellen. Die Untätigkeitsklage kannst du auch erheben, wenn ein Eilverfahren bereits läuft. Für die Untätigkeitsklage ist wie beim Eilverfahren das Sozialgericht zuständig. Auch bei der Untätigkeitsklage entstehen, außer bei eventuellen Anwaltskosten, keine Kosten.