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Bezahlkarte für Flüchtlinge: Was Menschen mit der Karte anstellen können – und was nicht

Länder regeln Vergabeverfahren für Bezahlkarte für Flüchtlinge. Was mit der Karte zukünftig möglich ist und was nicht.

Bezahlkarte Flüchtlinge
© IMAGO/Wolfgang Maria Weber

Bund und Länder verschärfen Asylpolitik

Bund und Länder haben sich auf ein neues System zur Finanzierung und Steuerung der Asylpolitik geeinigt. Demnach zahlt der Bund den Ländern künftig 7500 Euro pro Jahr und Flüchtling. Außerdem sollen die Leistungen für Asylsuchende gekürzt werden.

Jetzt ist es beschlossene Sache! Es wird eine Bezahlkarte für Flüchtlinge geben. Und das in fast allen Bundesländern.

Insgesamt 14 von 16 Bundesländern haben sich auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Lediglich Bayern und Mecklenburg-Vorpommern verfolgen einen eigenen Plan. Doch was genau bedeutet das für Betroffene?

Bezahlkarte für Flüchtlinge kommt

Die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge sorgte vor einigen Monaten noch für heftige Diskussionen. Während beispielsweise NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann von der CDU im Oktober stark für eine Bezahlkarte plädierte, lehnte Flüchtlingsministerin Josefine Paul von den Grünen diese ab. Doch nun einigte sich eine Mehrzahl der Bundesländer auf ein gemeinsamen Vergabeverfahren auf der Ministerpräsidentenkonferenz, teilte die hessische Staatskanzlei am Mittwoch (31. Januar) mit.

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Plan ist, dass Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Teil der Leistungen künftig als Guthaben auf dieser Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten sollen. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sieht große Vorteile bei der Bezahlkarte: „Mit der Einführung der Bezahlkarte (…) unterbinden wir die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität.“

Funktionen der neuen Karte

Im Ausland ist die Karte wertlos, wohingegen es innerhalb von Deutschland bei der Bezahlung von Waren keine Einschränkungen gibt. Die Bezahlkarte soll ohne Kontobindung sein und Überweisungen sind grundsätzlich nicht möglich. Als eine Art Taschengeld können somit nur Bargeldbeträge ausgezahlt werden. Die Höhe entscheidet jedes Bundesland individuell.

Auch mögliche Zusatzfunktionen der Karte seien Ländersache. Das Design der Bezahlkarte für Flüchtlinge soll neutral gehalten werden. Zudem soll es sie auch für das Smartphone geben, sodass der Inhaber jederzeit einen Überblick über sein Guthaben hat. Sollte die Karte missbraucht werden, kann die Behörde die Sperrung veranlassen.



Ziel sei es, bis zum Sommer den Dienstleister für die Bezahlkarte zu finden. Der Bund habe sich bereit erklärt, „alle notwendigen bundesrechtlichen Änderungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen“, erklärte die Staatskanzlei Hessen. (mit dpa)