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Betrunkene sollen für Nacht in Ausnüchterungszelle zahlen

Betrunkene sollen für Nacht in Ausnüchterungszelle zahlen

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Foto: Ingo Otto / WAZ FotoPool
Betrunkene sollen demnächst für ihre Ausnüchterung in der Polizeizelle zahlen. Die Polizeigewerkschaften in NRW fordern eine „abschreckende“ Gebühr.

Düsseldorf. 

Wer volltrunken in der Ausnüchterungszelle landet, wiederholt durch Ruhestörungen auffällt oder missbräuchlich Polizeieinsätze auslöst, soll nach dem Willen der Polizeigewerkschaften in NRW künftig „abschreckende“ Gebühren zahlen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Arnold Plickert, verweist auf Baden-Württemberg: Dort müssen Betrunkene 45 Euro für die Nacht in der Ausnüchterungszelle zahlen. Sind zudem Polizeiwagen oder Zelle beschmutzt, werden je nach Aufwand weitere 35 bis 750 Euro fällig.

In einer Sachverständigen-Anhörung beschäftigt sich der Landtag am 24. März mit der Ausweitung gebührenpflichtiger Polizeieinsätze. Für CDU-Fraktionschef Armin Laschet ist klar, dass Bürger, die unverschuldet einen Einsatz auslösen, Anspruch auf kostenfreie Hilfe haben. „Wer sich aber nicht mit Anstand betrinken kann und deshalb Kosten für die Allgemeinheit verursacht, sollte zumindest im Wege einer Gebühr daran beteiligt werden“, fordert die CDU. Auch für das Einfangen entlaufener Tiere, die Verwahrung sichergestellter Autos oder die Bergung von Wasserfahrzeugen aus vom Bootsführer leichtfertig herbeigeführter Seenot kann sich die CDU eine Gebühr der Polizei vorstellen.

Falscher Alarm kostet 110 Euro

Schon heute kassiert die NRW-Polizei Geld – etwa für die Begleitung von Schwertransporten oder aber für missbräuchliche Fehlalarme. Ein falscher Alarm durch eine Alarmanlage kostet bis zu 110 Euro. Wer aber eine verdächtige Person ums Haus schleichen sieht und die Polizei ruft, muss nicht zahlen – auch wenn der mutmaßliche Einbrecher längst über alle Berge ist, wenn die Polizei anrückt. Bei der Feuerwehr zahlt der Bürger dagegen schon heute für die Ölspurbeseitigung, das Entfernen von Insektennestern und Auspumpen von Kellern.

Der NRW-Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Arnold Plickert, fragt denn auch, warum „diejenigen, die volltrunken in der Öffentlichkeit randalieren, ruhestörenden Lärm verursachen, in Gewahrsam genommen, transportiert werden und dabei vielleicht auch noch die Zelle oder den Streifenwagen verunreinigen, nicht auch für die Kosten aufkommen müssen?“ Allerdings müsse der Störer die Gebühren auch tragen können, damit der Vollstreckungsaufwand nicht die Einnahmen übersteigt. In Baden-Württemberg brachte die Zusatzgebühr der Polizei von 2010 bis 2014 insgesamt 22,5 Millionen Euro ein.

Bedenken gegen eine „Ausnüchterungs-Gebühr“ meldet der Bund der Steuerzahler an. So könne die zunehmende Gebührenpflicht die Bürger verunsichern, fürchtet Steuerzahlerchef Heinz Wirz.

In Baden-Württemberg kommen auf „Gäste“ in Ausnüchterungszellen in der Regel Gebühren von unter 100 Euro zu. In Hessen bietet die Polizei nach Angaben von DPolG-Chef Wendt sogar einen umfangreichen Zusatzservice an. Für frische Brötchen und heißen Kaffee am Morgen nach dem Rausch müssen die unfreiwilligen Besucher allerdings extra zahlen.