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Betreiber von Nazi-Portal „Altermedia“ muss ins Gefängnis

Betreiber von Nazi-Portal „Altermedia“ muss ins Gefängnis

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FRANKFURT AM MAIN, GERMANY - JUNE 20: Right-wing supporters participate in a demonstration organized by the neo-Nazi "Widerstand Ost-West" ("East-West Resistance") group on June 20, 2015 in Frankfurt, Germany. An expected 500 to 1,000 participants were expected to attend, while authorities expected up to 10,000 counter-demonstrators to hold rallies along the scheduled march route. Right-wing groups in Germany have enjoyed renewed attention as social discontent over the high influx of refugees and migrants in the past few years has grown in parts of the country. (Photo by Stringer/Getty Images) Foto: Getty Images
Auf dem Internet-Portal „Altermedia“ wurde über Jahre gegen Ausländer gehetzt und ihnen gedroht. Jetzt wurde der Betreiber verurteilt.

Stuttgart. 

Das Neonazi-Portal „Altermedia“ ist bereits verboten, doch über die Zukunft eines Betreibers wurde erst jetzt geurteilt. Der Macher der Seite wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Dem jungen Informatiker aus dem Schwarzwald wurde am Donnerstag unter anderem Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung nachgewiesen. Über Jahre sei er ein Kopf der rechtsextremistischen Plattform gewesen. Drei mitangeklagte Frauen wurden zu Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren verurteilt.

Allein 30 Fälle von Drohung und rassistischer Hetze angeführt

„Altermedia“ war aus Sicht des Generalbundesanwalts bis zur Abschaltung durch das Bundesinnenministerium das führende rechtsextremistische Internetportal im deutschsprachigen Raum. Massenhaft sei dort rechtsextremistisches und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet worden.

Über Jahre wurden auf dem Portal Hass gegen Ausländer, Flüchtlinge oder Juden geschürt, Nazi-Parolen und volksverhetzende Gedanken verbreitet und der Holocaust geleugnet. Rund 30 Fälle mit besonders heftigen Beschimpfungen, etliche Vergleiche mit Ungeziefer, Morddrohungen oder Verleumdungen hatten die Bundesanwälte für den Stuttgarter Prozess herausgefiltert. (dpa)