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Asyl: Rückschlag für Merz-Regierung – Gericht hält Grenz-Zurückweisungen für illegal

Gericht kippt Dobrindts Asyl-Regel: Zurückweisungen an der Grenze ohne Verfahren sind laut Beschluss unzulässig

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Kurz nach seinem Amtsantritt ordnet Innenminister Dobrindt an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Die Regelung ist umstritten. Nun entscheidet ein Gericht.

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Asyl: Zurückweisungen rechtwidrig

Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die nach der neuen Regelung am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden. 

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Innenminister Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt Anfang Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. 

Drei Betroffene klagten gegen Zurückweisung

Im vorliegenden Fall ging es um zwei Männer und eine Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland reisten. Am 9. Mai wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert. Nachdem sie ein Asylgesuch geäußert hatten, wurden sie noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen. Die Bundespolizei begründete die Zurückweisung laut Gericht mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat. 


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Dagegen wehrten sich die Betroffenen per Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Beschlüsse sind nach Gerichtsangaben unanfechtbar. Schon bei der Ankündigung der neuen Merz-Regierung mit ihrem Asyl-Vorhaben gab es Kritik, dass dieses kaum umsetzbar sei. (Mit dpa.)