Der Verfassungsschutz hat die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft, das Gutachten zur Entscheidung wurde anschließend veröffentlicht. Auch wenn ein Parteiverbot noch immer entfernt ist, droht ein anderes Verbot für ihre Mitglieder.
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AfD: Müssen Mitglieder ihre Waffen abgeben?
Erst vor wenigen Wochen hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD in einem Gutachten vom „Verdachtsfall“ zu einer „gesichert rechtsextremistischen“ Gruppierung hochgestuft. Das entfachte wieder eine verstärkte Debatte über ein Parteiverbot. Andere überlegen, ob Staatsbeamte, die in der Partei sind, nun ein Problem bekommen.
Doch es gibt noch eine andere, konkrete Folge, auf die nun die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ aufmerksam macht: ein mögliches Waffenverbot für AfD-Mitglieder. Grundlage dafür ist § 5 des deutschen Waffengesetzes. Der regelt, unter welchen Bedingungen eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt werden darf. Die neue Einstufung durch den Verfassungsschutz könnte genau hier entscheidend sein.
Ein aktuelles Beispiel liefert das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht. Dort wurde der Fall eines AfD-Funktionärs verhandelt, dem die zuständige Behörde eine Repetierbüchse abnehmen wollte. Weil die AfD zu dem Zeitpunkt noch als „Verdachtsfall“ galt, durfte der Mann seine Waffe zunächst behalten. Das Gericht stellte jedoch klar: Mit einer neuen Bewertung als „gesichert rechtsextrem“ kann sich die Lage grundlegend ändern.
Welche Waffenbesitzer gehören zur Partei?
Allen betroffenen AfD-Mitgliedern die Waffen abzunehmen, wäre aber nicht so einfach. Denn Waffenbehörden wissen in den meisten Fällen gar nicht, wer einer Partei angehört. Der Gesetzgeber hat bislang keine rechtliche Grundlage geschaffen, Parteimitgliedschaften im Rahmen des Waffenerlaubnisverfahrens abzufragen. Selbst bei Kontrollen dürfen die Behörden diese Frage laut Angaben etwa aus Niedersachsen nicht stellen.
Derzeit gehen die Waffenbehörden daher vor allem gegen bekannte oder auffällige Funktionäre vor. Dazu recherchieren sie öffentlich zugängliche Informationen oder erhalten Hinweise vom Verfassungsschutz.
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Der Waffenrechtsexperte Markus Eisenbarth schlägt gegenüber der „FAZ“ vor, das Waffenrecht anzupassen. Ziel wäre eine rechtssichere Möglichkeit, gezielt nach einer Parteizugehörigkeit fragen zu können, wenn konkrete Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen.