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Ab Mittwoch gilt das Rauchverbot – diese Strafen drohen in NRW-Städten

Rauchverbot ab 1. Mai – diese Strafen drohen in NRW-Städten

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Foto: WAZ FotoPool
Am 1. Mai tritt in Nordrhein-Westfalen eines der strengsten Rauchverbote der Bundesrepublik in Kraft. Wer trotzdem raucht, kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Theoretisch. Doch wie streng sind die Kommunen wirklich?

Essen/Düsseldorf. 

Auf eine letzte Zigarette in der Kneipe werden sich in diesen Tagen manche Mitglieder von Raucherclubs treffen. Ab Mittwoch ist nämlich Schluss mit den Ausnahmen vom Rauchverbot in der Gastronomie. Nicht mal in Vereinslokalen, speziellen Raucherräumen, Spielhallen und Festzelten darf gequalmt werden. Das gilt auch für E-Zigaretten, Kräuterzigaretten und Wasserpfeifen (Shishas).

NRW ist ab 1. Mai noch strenger zu Rauchern als bisher. Und zu Wirten, die Raucher rauchen lassen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss Strafe zahlen. Gäste zwischen 5 und 1000 Euro, Wirte bis zu 2500 Euro. Theoretisch jedenfalls. Und wie sieht es in der Praxis aus? Die meisten Ordnungsämter rufen nicht zur Jagd auf Raucher in Restaurants, Bars und Diskotheken.

Beispiel Duisburg. Die Stadt kündigt an, auf „Schwerpunktkontrollen“ verzichten zu wollen. Das heißt: keine gezielten Raucher-Überprüfungen in der nächsten Zeit. Natürlich achtet Duisburg auf den Nichtraucherschutz, versichert Stadt-Sprecherin Anja Huntgeburth. Aber nur im Rahmen der normalen Präsenzkontrollen. Die Revierstadt hat 60 Arbeitsstellen im „städtischen Außendienst“. Diese Mitarbeiter sind für Ordnungswidrigkeiten aller Art zuständig. Sie verwarnen Leute, die an Wände pinkeln oder Hunde nicht anleinen. Und Raucher, die an einem Ort qualmen, an dem das verboten ist.

„Von der mündlichen Verwarnung bis zum Konzessionsentzug“ reicht in Duisburg das Straf-Spektrum. Auf Beschwerden werde selbstverständlich reagiert, sagte Huntgeburth. Im letzten Jahr hätten sich aber nur 50-mal Bürger über Raucher beschwert.

Gezielte Kontrollen wird es auch in Dortmund nicht geben, so Stadt-Sprecher Hans-Joachim Skupsch. „By the way“, also nebenbei werde das Ordnungsamt in Sachen Tabakqualm kontrollieren. Mit dem vorhandenen Personal.

Die Landeshauptstadt kassiert sofort

Besonders locker geht die Stadt Hagen mit dem neuen Gesetz um. Beschwerden werden zwar verfolgt, zusätzliche Kontrollen wird es aber nicht geben. „Nichtraucherschutz ist nicht unser Schwerpunkt“, sagt Hans Sporkert vom Ordnungsamt. Er sei nur eine von vielen Aufgaben. Wer in Hagen beim Rauchen erwischt wird, muss deshalb zunächst nur mit einer mündlichen Verwarnung rechnen.

Nicht überall in NRW dürfen Raucher und Gastronomen mit so viel Gelassenheit rechnen. In der Landeshauptstadt schon gar nicht.

In Düsseldorf drohen mit bis zu 35 Euro für Gäste und einem „dreistelligen Betrag“ für Wirte vergleichsweise strenge Strafen. Zum Start des Rauchverbots wird es sogar verstärkte Kontrollen geben. Michael Zimmermann, Leiter des Ordnungsamts in Düsseldorf, rechnet außerdem mit vielen Hinweisen von Nichtrauchern: „Die wollen, dass dieses Verbot durchgesetzt wird.“ Und Düsseldorf will es auch.

Essen wird das Rauchverbot nicht regelmäßig kontrollieren. Nur aufgrund von Beschwerden und im Rahmen von Routineüberprüfungen, wie Nicole Mause vom dortigen Presseamt klarstellt. Aber die Stadt bittet erwischte Raucher und Gastronomen sofort zu Kasse. Wer einmal auffällt, muss gleich 20 Euro zahlen, Wirte sogar 100 Euro. „Im Wiederholungsfall würden die Bußgelder angemessen erhöht“, sagte Nicole Mause dieser Zeitung. Gestern hieß es, mehrere Essener Wirte hätten angekündigt, sich nicht um das neue Gesetz scheren zu wollen.

Sabine Alker, Landesbezirkssekretärin der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), sieht die Gastronomie-Betriebe nun unter hohem wirtschaftlichen Druck. „Einige Eckkneipen werden sterben. Überhaupt haben Wirte viel Geld in den Sand gesetzt – für spezielle Raucherräume und Belüftungen“, sagte Alker. Die Ordnungsämter sollten sich vorrangig darum kümmern, dass die Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Hygiene eingehalten werden.