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Zwölf ganze Schafe am Spieß – Polizei beendet Grillparty mit 150 Menschen in Berliner Park

Zwölf ganze Schafe am Spieß – Polizei beendet Grillparty mit 150 Menschen in Berliner Park

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Das Grillen im Park ist meist nur dort erlaubt, wo ein Schild darauf hinweist. Foto: Rolf Vennenbernd
  • 150 Berliner feierten eine Grillparty im Park
  • Sie hatten ziemlich ungewöhnliches Grillgut im Gepäck
  • Die Polizei war gar nicht begeistert

Berlin. 

Die Sonne scheint, es ist sommerlich warm – Was kann es da besseres geben, als den Grill anzuschmeißen und einen schönen Tag mit Freunden zu verbringen?

Das dachten sich wohl auch eine Gruppe von rund 150 Berlinern, die im Volkspark im Stadtteil Friedrichshain mit ihrem Grillvorhaben allerdings die Polizei auf den Plan riefen.

„Mehrere rohe Schafe“: Berliner rufen Polizei zum Volkspark Friedrichshain

Denn das Ausmaß der Grillparty, obwohl noch gar nicht richtig begonnen, führte bei einigen Parkbesuchern doch zu Unbehagen. „Sie müssen zum Volkspark Friedrichshain kommen. Hier laden welche mehrere rohe Schafe – im Ganzen und ohne Haut – aus dem Auto.“ Diese Info erreichte die Streifenbeamten über die Notrufzentrale.

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Was die Polizisten vor Ort erwartete? Besagte 150-köpfige Gruppe hatte auf der Grillfläche im Park glühende Kohlen auf dem trockenen Rasen ausgebreitet. Darüber drehten sich zwölf gehäutete Schafe auf Spießen, die von Autobatterien betrieben wurden. Brandgefahr!

Verantwortliche müssen für Ordnungswidrigkeit zahlen

Auf Nachfrage sagten die Verantwortlichen, sie veranstalteten diese Grillpartys seit zehn Jahren, um Ostern zu feiern.

Die Polizisten alarmierten die Feuerwehr, die mit einem Löschfahrzeug anrückte. Die Griller zeigten sich daraufhin kooperativ, bauten ab und besorgten Schalen für die glühende Kohle. Die Schafe wurden teilweise noch vor Ort gegessen oder wieder ins Auto geladen.

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Gleichwohl werde für die Verantwortlichen der Party nun ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit fällig, sagte ein Polizeisprecher. Das kann laut der Berliner Senatsumweltverwaltung bis zu 5000 Euro betragen.

Tiere im Ganzen grillen grundsätzlich nicht verboten

Die Polizei wies bei der Gelegenheit darauf hin, nur an dafür ausgewiesenen Flächen zu grillen und keine glühende Kohle auf den Boden zu legen. Ganze Schafe hingegen dürfe man – seien die restlichen Regeln eingehalten – jedoch durchaus grillen.

Gegen ein Spanferkel, ebenfalls ein ganzes Tier am Stück, hätte ja schließlich auch kaum jemand etwas einzuwenden. (jkali/dpa)