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Was man bei der Namensänderung beachten muss

Was man bei der Namensänderung beachten muss

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Beautiful happy young bride and groom Foto: getty
Mit der Hochzeit ändert sich vieles – mitunter auch der Nachname. Um im Planungsstress nicht den Überblick zu verlieren, gibt es es hier eine Checkliste der wichtigsten Anlaufstellen für die Namensänderung.

Essen/Berlin. 

Es ist der schönste Tag im Leben eines Paares – der Tag der Hochzeit. Aus „ich“ wird „wir“ – und auch der Nachname kann sich ändern. Damit man sich im Hochzeitsstress nicht noch Sorgen um die bürokratischen Folgen machen muss: eine Checkliste der wichtigsten Anlaufstellen.

Standesamt

Der Paragraf 1355 des BGB regelt, dass in der Ehe ein gemeinsamer Name geführt werden kann. Bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung können die Verlobten die Absichtserklärung über den künftigen Namen abgeben. Die eigentliche Erklärung müssen beide übereinstimmend am Tag der Hochzeit abgeben. Sie ist sofort wirksam und unwiderruflich. Wenn das Paar keine Erklärung abgibt, behält jeder seinen Familiennamen. „Das Recht einer späteren Erklärung zum Ehenamen bleibt aber bestehen“, sagt Martin Rätzke, Referent der Stadt Essen.

Einwohnermeldeamt

Bis zu sechs Wochen vor der Eheschließung kann man einen neuen Personalausweis am Bürgerbüro beantragen. Dazu muss man ein biometrisches Foto sowie die Aufgebotsbescheinigung mitbringen, in der auch vermerkt ist, welcher Nachname nach der Hochzeit geführt werden soll. Wer unter 24 Jahren ist, bezahlt für den neuen Personalausweis 22,80 Euro. Dieser gilt nur für sechs Jahre. Ansonsten kostet er 28,80 Euro und gilt zehn Jahre.

„Am besten beantragt man den Ausweis so schnell wie möglich, da der alte mit dem Tag der Hochzeit seine Gültigkeit verliert“, betont Uwe Siemon, Abteilungsleiter der Bürgerämter in Essen im Hinblick auf die in Deutschland geltende Ausweispflicht. Spätestens nach der Hochzeit sollte man mit der Heiratsurkunde oder einer beglaubigten Kopie den Antrag stellen. Wer einen abgelaufenen Ausweis mit sich führt, begeht nämlich eine Ordnungswidrigkeit. „In der Regel verfolgen wir dies aber nicht“, sagt Uwe Siemon. „Es ist ja meist im eigenen Interesse, einen gültigen Ausweis zu haben, da viele nach der Hochzeit in die Flitterwochen fahren und ihn dann sowieso benötigen.“

Wer ein Fahrzeug auf seinen Namen angemeldet hat, kann die Papiere ebenfalls am Bürgerbüro ändern lassen. Das Amt übernimmt die Namensänderung in das interne Melderegister, so dass nicht jedes Mal alle Papiere vorgelegt werden müssen. Für die Änderung des Fahrzeugscheins und des -briefs werden 11 Euro fällig. „Der Name auf dem Führerschein muss nicht unbedingt geändert werden, da man sich mit dem Personalausweis ausweisen kann.“ Wer allerdings ein zweites Mal heiratet und seinen Namen erneut wechselt, sollte auch den Führerschein ändern lassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Die Bürgerbüros übermitteln über das Melderegister die Namensänderung automatisch an weitere Behörden wie die Finanzverwaltung und die Rentenverwaltung.

Sozialversicherung

„Wir bekommen die Namensänderungen in der Regel automatisch von den Einwohnermeldeämtern mitgeteilt, so dass sich Versicherte nicht unbedingt melden müssen“, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Rentnern raten wir allerdings trotzdem, uns Änderungen des Namens oder der Adresse mitzuteilen.“ Falls der automatische Datenaustausch misslingen sollte, könnte dies dazu führen, dass die jährliche Rentenanpassungsmitteilung nicht zugestellt werden kann.

Falls eine Zustellung auch nach nochmaliger Ermittlung beim Einwohnermeldeamt nicht möglich ist, landet die Rente vorübergehend auf einem Verwahrkonto. „Wenn jemand sein Geld jedoch nicht bekommt und noch lebt, wird er sich bei uns melden“, sagt Dirk Manthey. Um solchen Ärger zu vermeiden, teilt man dem zuständigen Rentenversicherer schriftlich die Namensänderung unter Angabe seiner Sozialversicherungsnummer mit. In den Brief gehört zudem eine Kopie der Heiratsurkunde oder des neuen Personalausweises, falls bereits vorhanden.

Die Krankenkassen verfahren bei Namensänderungen unterschiedlich: Der GKV Spitzenverband rät, bei der zuständigen Krankenkasse anzurufen und zu fragen, auf welchem Wege die Änderungen übermittelt werden sollen und ob man weitere Unterlagen benötigt. Viele bieten Onlineformulare an.

Bankverbindung

„Am einfachsten ruft man in der Bank an und kündigt die Namensänderung an“, empfiehlt Thomas Schlüter, Sprecher des Bankenverbandes. So können die Unterlagen vorbereitet werden. Sobald man verheiratet ist, legt man den neuen Ausweis oder die Heiratsurkunde vor. „Der Personalausweis ist besser, weil er die Legitimation für das Konto ist.“ In der Regel ist es so, dass man die alte Bankkarte weiter nutzen kann, bis die neue da ist. Dies dauert rund eine Woche. „Bei der Kreditkarte sollte man darauf achten, dass man solange mit dem alten Namen unterschreibt.“ In seltenen Fällen wird die alte Karte aus Sicherheitsgründen gesperrt, bis die neue da ist. Thomas Schlüter rät: „Einfach vorher bei der Bank anrufen und fragen, wie der Ablauf ist.“