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Vodafone: Aufgepasst! Mit fiesem Trick werden wichtige Vertragsdetails versteckt

Klage gegen Vodafone! Der Mobilfunkanbieter hatte wichtige Vertragsdetails im Kleingedruckten versteckt…

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© IMAGO / Zoonar

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Man hört die Warnung ständig, ignoriert sie aber allzu häufig: „Bitte das Kleingedruckte lesen!“ Oft ignorieren Verbraucher die Fußnoten – und tappen dann in eine Vertragsfalle. So erging es zuletzt einigen Kunden des Mobilfunkanbieters Vodafone.

Vodafone hatte essenzielle Vertragsdetails lediglich im Kleingedruckten erwähnt. Letztendlich fiel diese Entscheidung aber auch dem Anbieter selbst auf die Füße – und Vodafone handelte sich damit sogar eine Klage des Landgerichts Düsseldorf ein.

Vodafone versteckt Details im Kleingedruckten

Mindestvertragslaufzeit, einmaliger Anschlusspreis, Details zum Leistungsumfang – alles Informationen, die für Mobilfunkkunden alles andere als irrelevant sind. Und was macht Vodafone? In einem mehrseitigen Werbeflyer für den Mobilfunktarif „Red XS“ packte der Anbieter all diese Infos einfach ins Kleingedruckte. Schriftgröße 3 – undgegliedert in einem einzigen 1.530-Wörter-Absatz. Und das in einem Grauton, der sich vom Hochglanz-Hintergrund nicht allzu stark abhob. Also quasi kaum lesbar.

Alles andere als kundenfreundlich, wie anschließend der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ (vzbv) bemängelte. Deshalb machte man Ernst – und reichte vor dem Landgericht Düsseldorf eine Klage ein. Und tatsächlich wurde der Klage stattgegeben.

Gericht verurteilt Vodafone

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte Vodafone im August 2022 dazu „es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern selbst oder durch Dritte in Print-Flyern für den Mobilfunktarif Red XS zu werben, ohne dabei den Fußnotentext, der die Tarifbedingungen enthält, in klarer Weise bereitzustellen“. So steht es im Urteil, dass du hier nachlesen kannst.

Zwar nenne das Kleingedruckte alle wichtigen Vertragsdetails – Vodafone sei jedoch gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, diese Infos lesbar und leicht zugänglich bereitzustellen. Die Aufbereitung im Werbeflyer entsprach diesen Anforderungen jedoch nicht.


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Sollte Vodafone künftig gegen die Bedingungen des Urteils verstoßen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro – oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.