Veröffentlicht inVermischtes

Verkehr: Autofahrer müssen sich vorsehen – dieses Verbot kann dich teuer zu stehen kommen

Autofahrer müssen sich im Verkehr vorsehen, denn ein unscheinbares Verbot kann richtig teuer werden – gerade im Winter!

Verkehr
© IMAGO/USA TODAY Network

Elektroautos im Winter: So bekämpfst du den Reichweitenverlust

Der Winter kann auch eine Herausforderung für Elektroautos sein.Worauf zu achten ist, seht ihr im Video.

Wer hier im Verkehr nicht aufpasst, muss richtig blechen! Autofahrer sollten Obacht walten lassen, gerade im Winter gibt es im Verkehr einige Fallstricke, die bares Geld kosten. Wenn es kalt wird und die Frontscheibe vereist ist, neigt man oft dazu, vorzuheizen. Das soll helfen (tut es auch), dauert aber halt paar Minuten und Sprit.

Was viele nicht wissen: Besitzer von Verbrenner-Autos (Benzin, Diesel) dürfen das Auto nicht warmlaufen lassen, um für den Verkehr vorzuheizen. Wer hier erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen. Und das hat es in sich: Satte 80 Euro sind dann für den Autofahrer fällig!

Verkehr: Autofahrer müssen sich vorsehen

Eine kleine Ausnahme gibt: Wer ein Elektro-Auto hat, darf vorheizen. Der Grund, warum nur Verbrenner vom Verbot betroffen sind, ist, dass das Warmlaufen lassen „zu einer vermeidbaren Belastung für Umwelt und zu unnötigem Lärm“ führe. Bei E-Autos würde das ganz anders aussehen, da viele Modelle über eine spezielle Vorheizfunktion verfügen. Die könne bedenkenlos genutzt werden.

++ Verkehr: Geschwindigkeits-Hammer – deutsche Autofahrer hören ganz genau hin ++

Der ADAC warnt aber, dass im Winter die Reichweite von E-Autos stark eingeschränkt ist. Das Vorheizen würde für einen zusätzlichen Energieverbrauch sorgen. Der Tipp vom ADAC: Das Auto nur warmlaufen lassen, wenn es am Stromnetz hängt. Dann komme die Heizenergie nicht aus der Antriebsbatterie. Je nach Modell seien rund 15 Minuten ausreichend.

Verbot kann dich teuer zu stehen kommen

Wer zu faul zum Kratzen ist und das Auto mit Verbrenner-Motor lieber warmlaufen lässt, um die Scheiben von Eis zu befreien, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt übrigens auch für Autofahrer, die auf der Frontscheibe nur ein Guckloch freikratzen. Laut ADAC muss das Auto aus Sicherheitsgründen vor dem Start vollständig von Eis und Schnee befreit sein. Wenn das nicht gemacht, ist ebenfalls ein Bußgeld fällig – zehn Euro.


Mehr News:


Das ist aber noch nicht alles: Auch Dach und Motorhaube müssen schneefrei sein. Sonst könne durch herabfallenden Schnee der Folgeverkehr hinter dem Fahrzeug gefährdet sein. Die Polizei kann das betroffene Auto stoppen und ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro verhängen. Also: Vor dem Losfahren einmal mehr das Fahrzeug checken!