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Verkehr-Irrtürmer: Diese Fehler kosten dich unnötig Geld

Im Verkehr gilt eine Vielzahl an Regeln. Da den Überblick zu behalten, ist nicht gerade einfach.

© IMAGO/blickwinkel

Auto-Kennzeichen: Tust du das, zahlst du 65 Euro Strafe

Mit welchen Strafen du bei Auto-Kennzeichen rechnen musst, erfährst du im Video.

Wer im Verkehr unterwegs ist, der muss sich selbstverständlich auch an einige Regeln halten. Dabei gibt es auch einige Irrtümer, die schon so manchem Verkehrs-Teilnehmer teuer zu stehen gekommen sind.

Was ist im Verkehr erlaubt und was nicht? Die klassischen Regeln wie rechts vor links oder ausgewiesene Geschwindigkeitsbegrenzungen kennt wohl jeder. Aber wusstest du, dass Einbahnstraßen auch für Radfahrer gelten? Einbahnstraßen dürfen von Radfahrern nur dann in beide Richtungen angefahren werden, wenn ein Schild das ausdrücklich erlaubt. Ansonsten sind sie Geisterfahrer.

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Verkehr-Irrtümer: Wer hätte das gedacht?

Und auch beim grünen Rechtsabbiegerpfeil ist besondere Vorsicht geboten. Es muss wie ein Stoppschild behandelt werden. Du musst also zunächst anhalten, die Kreuzung beachten und darfst dann erst rechts abbiegen. Biegst du ohne anzuhalten ab, begehst du laut Straßenverkehrsordnung diegleiche Widrigkeit wie bei der Nichtbeachtung eines Stopp-Schildes.

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Durch einen Kreisel geradeaus über die flache Mittelinsel durchfahren? Ebenfalls nicht erlaubt! Außer, wenn du mit einem besonders langen Gefährt unterwegs bist und ansonsten den Kreisverkehr nicht passieren könntest. Beachtest du diese Regel nicht, droht dir ein Bußgeld von 35 Euro.

Ist der Samstag auch ein Werktag?

Ebenfalls ein beliebter Irrtum: Wer auffährt, der hat immer Schuld. Doch das stimmt nicht. Oft liegt die Vermutung nahe, dass der Auffahrende zu schnell unterwegs gewesen sei. „Den Vorausfahrenden kann aber ebenfalls ein Mitverschulden treffen, zum Beispiel wenn er oder sie grundlos stark bremst oder an der Ampel das Fahrzeug abwürgt“, erklärt Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE).


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Werktags bedeutet Montag bis Freitag – denkste! Auch der Samstag zählt als Werktag. Das solltest du besonders bei Parkflächen beachten, wenn dort steht, dass das Parken an Werktagen Geld kostet. Kostenlos wäre das Parken dann nur an Sonntagen oder an gesetzlichen Feiertagen.