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Urlaub auf Mallorca: Touristen übel abgezockt – Eiswürfel kosten für sie extra

Im Urlaub auf Mallorca müssen Touristen aktuell aufpassen – Gastronomen nutzen ihre Lage aus, um ihnen Extra-Kosten zu berechnen.

Der Urlaub auf Mallorca wird für Touristen immer teurer.
© IMAGO/Schöning

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Andere Länder, andere Sitten – was auf Reisen oft als humorvolle Sichtweise auf die Kulturen und Eigenarten anderer Länder dient, wird für einige Touristen im Urlaub auf Mallorca gerade bitterer Ernst.

So nutzen einige Restaurant- und Barbesitzer die Unwissenheit und fehlenden Sprachkenntnisse von Urlaubern aus, um ihnen zusätzliche Kosten zu berechnen – zum Beispiel 20 Cent je Eiswürfel in einem Getränk!

Urlaub auf Mallorca: Dreiste Restaurant-Rechnung für Touristen

Wer kennt es nicht – bei einem geselligen Abend im Urlaub auf Mallorca kann die Rechnung für die Drinks schon einmal mehr betragen, als eigentlich geplant. Doch das liegt nicht nur an der Trinkfreudigkeit der Touristen, sondern aktuell auch an einer dreisten Masche einzelner Gastronomen, wie das „Mallorca Magazin“ berichtet.

So wurden Touristen in jüngster Vergangenheit bis zu 20 Cent pro Eiswürfel im Getränk berechnet, auch für Besteck, Oliven, Brot oder Mayonnaise werden teilweise Zusatzbeiträge verlangt. Von den Extra-Kosten erfahren die Urlauber dann erst, wenn sie die Rechnung erhalten – also es eigentlich schon zu spät ist.

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Urlaub auf Mallorca: Spanische Behörde reagiert auf Abzocke

Die dreiste Masche in den Restaurants auf der spanischen Insel schlagen hohe Wellen, sogar die balearische Verbraucherschutzorganisation „Consubal“ hat sich jetzt eingeschaltet. Sie informiert darüber, dass besonders ausländische Touristen für versteckte Kosten zur Kasse gebeten werden. Laut „Consubal“ nutzen Gastronomie-Betreiber deren Unbeholfenheit und fehlenden Sprachkenntnisse aus, um sich Vorteile zu verschaffen, und überhöhte Preise zu verlangen.


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Doch Urlauber auf Mallorca sind dem nicht hilflos ausgeliefert: „Consubal“ informiert laut „Mallorca Magazin“ darüber, dass Kunden das Recht haben, die Zahlung einer Rechnung zu verweigern. Jeder Gastronomie-Betrieb muss demnach im Besitz von Reklamationsblättern sein, die man als Gast verlangen und ausfüllen kann, wenn man sich in einem Restaurant oder einer Bar schlecht behandelt fühlt.