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Steuererklärung: Nur noch wenige Tage bis zur Abgabe – aber SO kannst du deine Frist noch verlängern

Das Ende der Abgabefrist für die Steuererklärung rückt näher. Mit einem Kniff kannst du aber noch mehrere Monate rausholen.

Frau macht ihre Steuerklärung
© IMAGO / Roman Möbius

Die Top 5 Steuer-Tipps - Homeoffice-Pauschale & Co.

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Für die meisten ist es ein leidiges Thema: die Steuererklärung. Manche setzen sich im neuen Jahr sofort dran, andere warten damit bis zum letzten Tag. So gibt es auch 2022 wieder genügend Steuerpflichtige, die sich jetzt ganz schön ranhalten müssen.

Denn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung steht kurz bevor. Wer es aber jetzt nicht mehr schaffen sollte, muss nicht gleich verzagen. Mit einem Kniff kannst du dir sogar noch mehrere Monate rausschlagen.

Steuererklärung: Abgabe noch nach dem 31. Oktober möglich

Statt bis zum 31. Juli, wie es per Gesetz vorgeschrieben ist, kannst du deine Einkommenssteuererklärung für 2021 auch erst zum 31. Oktober 2022 abgeben. Dafür gilt seit Beginn der Corona-Pandemie 2020 eine Sonderregelung. Wer in einem Bundesland wohnt, in dem der Reformationstag – also der 31. Oktober – ein Feiertag ist, hat sogar bis zum 1. November Zeit. Wenn du einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zurate ziehst, dann wächst das Abgabefenster noch weiter bis zum 31. August 2023.

Im Krankheitsfall kannst du zudem eine Fristverlängerung schriftlich beim Finanzamt beantragen. Dafür solltest du allerdings einen guten Grund nennen können. Eine länger andauernde Krankheit, einen Aufenthalt im Ausland oder einen Umzug sollte das Amt allerdings akzeptieren. Einen Anspruch auf eine Verlängerung hast du jedoch nicht.

Wer zu spät kommt, den bestraft das Finanzamt

Du solltest die Abgabefrist aber in jedem Fall einhalten, sonst verlierst du bares Geld. Denn dann könnten ein Verspätungszuschlag oder sogar ein Zwangsgeld fällig werden. Spätestens bei 20 Monaten Verzug kommt das jedoch garantiert und beträgt 0,25 Prozent der Steuer, aber mindestens 25 Euro. Zudem musst du mit einer Steuerschätzung und Zinsen rechnen. Du kannst dagegen trotzdem Einspruch einlegen.


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Die Fristen gelten nur für diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet sind. Solltest du freiwillig eine solche einreichen wollen, hast du sogar vier Jahre nach Ende des Steuerjahres dafür Zeit. Für 2021 wäre das letztmögliche Datum damit der 31. Dezember 2025, erklärt „Finanztip“.