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Rewe, Lidl und Co.: Kunden droht heftige Geldstrafe – mit diesem Trick kannst du es verhindern

Kunden, die bei Rewe, Lidl und Co. auf dem Parkplatz parken, müssen unter DIESEN Umständen mit einer Geldstrafe rechnen. So umgehst du sie.

Rewe, Lidl und Co.: Kunden bekommen Geldstrafe auf Parkplatz
© IMAGO/Michael Gstettenbauer

So tricksen Supermärkte & Discounter dich aus – ohne dass du es merkst

Discounter und Supermärkte wollen, dass du möglichst viel bei ihnen einkaufst. Dazu werden alle erdenklichen Tricks verwendet. Wir zeigen sie dir in diesem Video.

Wer bei Rewe, Lidl und Co. regelmäßig einkaufen geht, der weiß ungefähr, in welchen Regalen die bevorzugten Produkte stehen. Meist sind es nur wenige Griffe, bis der Einkaufswagen voll ist und sich die Kunden in das Gedränge an der Kasse stürzen. Wer den Zick-Zack-Lauf in der Filiale stressfrei überstanden hat und auf dem Weg ist, seine Einkäufe ins Auto zu räumen, hat das Schlimmste überstanden.

Sollte man zumindest meinen. Doch einige Kunden fallen vom Glauben ab, als sie plötzlich eine saftige Geldstrafe auf dem Parkplatz erwartet.

Rewe, Lidl und Co.: Hier geht’s Kunden ans Geld

Egal, ob der Einkauf eine halbe Stunde oder nur fünf Minuten gedauert hat – wer vergisst, auf dem Supermarkt-Parkplatz seine Parkscheibe zu platzieren, der geht stets das Risiko ein, eine dicke Geldstrafe zahlen zu müssen. Denn bei den Parkplätzen von Rewe, Lidl und Co. handelt es sich meist um Privatparkplätze und daher können vergessliche Kunden gegen ein Knöllchen meist nichts ausrichten. Oder etwa doch?

Mit diesem einfachen Trick können Kunden um eine Vertragsstrafe in einigen Fällen doch noch drum herum kommen.

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„Mit dem Abstellen akzeptiere man auch insgeheim die aushängenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Privatparkplatzes, die im Falle eines Verstoßes Vertragsstrafen vorsehen“, heißt es in einem Bericht der „HNA“. Meist liegt der Betrag, der im Anschluss gezahlt werden muss, zwischen 15 und 60 Euro. Wer die Parkscheibe vergessen hat, aber zum Parkzeitpunkt tatsächlich einkaufen war, kann sich seinen Kassenbon zunutze machen, um die Strafe nicht zahlen zu müssen.


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„Auf der Homepage von fair Parken GmbH kann der Kassenzettel hochgeladen werden, um das Bußgeld stornieren zu lassen“, heißt es in der „HNA“ weiter. Wer voreilig das wertvolle Stückpapier weggeworfen hat, kann alternativ versuchen, sich an den Kundenservice von Rewe, Lidl und Co. zu richten und mit einem Screenshot der Online-Abbuchung gegen das Knöllchen vorgehen.