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Netto: Achtung! Hersteller ruft Dessert zurück – es besteht erhöhte Verletzungsgefahr

Netto muss einen Tiefkühl-Artikel zurückrufen. Der Grund dafür ist ernst, da eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht.

Netto ruft ein Dessert zurück. Grund dafür ist eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher.
© imago images/Christian Ohde

Supermark vs. Discounter: Das ist der Unterschied

Mit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka und Co.gibt es in Deutschland viele verschieden Lebensmittelmärkte. Bei den einen handelt es sich um Supermärkte, bei den anderen um Discounter. Doch wo ist der Unterschied?

Aufgepasst, wenn du in letzter Zeit bei Netto einkaufen warst. Denn wie jetzt durch einen Hersteller bekannt gegeben wurde, wird ein Dessert zurückgerufen.

Der Grund dafür ist ernst zunehmen, denn bei diesem Produkt besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr. Daher solltest du ganz genau nachschauen, ob sich dieses Produkt in deiner Tiefkühltruhe befindet!

Netto: Hersteller ruft dieses Dessert zurück

Laut „Produktwarnung.de“ ruft Netto den Tiefkühlartikel „FINTON’S Bakery Mohnkuchen“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 21.08.2024 zurück. Das Unternehmen könne nicht ausschließen, dass sich in dem Tiefkühlprodukt Glassplitter befinden. Daher wird dringend von dem Verzehr von „FINTON’S Bakery Mohnkuchen“ abgeraten.

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Das betroffene Produkt ist mit der Charge L105 – 1220823 und der EAN 4027939010517 gekennzeichnet. Alle Kunden, die einen der betroffenen Artikel bei Netto eingekauft haben, können diesen auch wieder in dem Markt umtauschen oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Das gehe laut Netto auch ohne die Vorlage des Kassenbons.

Netto: Kunden sollten sofort handeln

Die Warnung von Netto sollte durchaus ernst genommen werden, denn durch Fremdkörpern in Lebensmitteln kann eine ernsthafte Gesundheitsgefahr entstehen.


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Fremdkörper wie Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen.

Netto-Kunden, die den genannten „FINTON’S Bakery Mohnkuchen“ besitzen, sollten ihn also auf keinen Fall verzehren und in den Handel zurückbringen.