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Netto: Kundin will Ferrero-Schokolade zurückbringen – Reaktion der Kassiererin ist einfach nur dreist

Netto: Kundin will Ferrero-Schokolade zurückbringen – Reaktion der Kassiererin ist einfach nur dreist

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Netto: Kundin will Ferrero-Schokolade zurückbringen – Reaktion der Kassiererin ist einfach nur dreist

Netto: Kundin will Ferrero-Schokolade zurückbringen – Reaktion der Kassiererin ist einfach nur dreist

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Diese Aktion wird eine Kundin von Netto so schnell wohl nicht mehr vergessen.

Eigentlich wollte sie nur in einer Netto-Filiale Ferrero-Schokolade zurückgeben, da die zu diesem Zeitpunkt von einem Rückruf betroffen war. Doch bei dem Discounter erlebte sie eine Überraschung – und ganz sicher keine positive. Die Kassiererin reagierte nämlich ziemlich unverständlich.

Netto-Kundin will Ferrero-Schokolade zurückgeben

Wohl kaum jemandem dürfte entgangen sein, dass es in letzter Zeit einen sehr großen Rückruf bei Ferrero gab. Da viele Produkte zurückgerufen wurden, waren auch viele deutsche Supermärkte und Discounter betroffen. So offenbar auch Netto.

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Das ist Netto:

  • Gründung 1928, Sitz in Maxhütte-Haidhof (Bayern)
  • drittgrößter Discounter in Deutschland nach Aldi und Lidl
  • knapp 4.300 Filialen, 75.000 Mitarbeiter
  • Umsatz rund 13,3 Milliarden Euro

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Eine Kundin wollte bei dem Discounter „Kinder Maxi Eier“ zurückgeben, die sie zuvor dort gekauft hatte. Doch zu ihrer Überraschung sah man offenbar gar nicht ein, diese zurückzunehmen.

Netto: Kundin wird zur Konkurrenz geschickt

Auf der Facebook-Seite von Netto schildert die verärgerte Frau die Situation: „Wollte bei unserem Netto die vom Rückruf betroffen Kinder Maxi Eier zurückgeben, da wurde ich dich glatt von der Mitarbeiterin zu Edeka und Penny geschickt.“ Die Produkte habe sie aber bei Netto gekauft. Bei der Konkurrenz habe sie dann mehr Glück gehabt: „Ein anderer Supermarkt hat dann die Eier ohne Probleme zurückgenommen!“

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Den Unmut der Kundin kann man sehr gut nachvollziehen. Doch was sagt der Discounter dazu? „Die geschilderte Situation entspricht nicht unserem Kundenserviceanspruch und wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten. Grundsätzlich gilt bei uns, dass Kundinnen, die die entsprechenden Produkte gekauft haben, diese gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben können“, so Netto auf Anfrage.

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Man habe deswegen Kontakt zu den Kollegen vor Ort aufgenommen und diese sensibilisiert. Der Kundin hilft das natürlich nicht mehr weiter, aber immerhin sollte es so nicht erneut zu einer ähnlichen Situation kommen. (gb)