Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die klarmobil GmbH wegen untergeschobener Verträge und der Aufforderung zur Zahlung unbestellter Produkte abgemahnt. Hintergrund ist eine Kundenbeschwerde.
Ein Kunde von Klarmobil wandte sich an die Verbraucherzentrale Niedersachsen, nachdem er sich über einen Telefonkontakt beschwerte. Klarmobil-Mitarbeiter hatten ihm Produkte vorgestellt und ihm versprochen, weitere Informationen per E-Mail zu senden. Doch anstatt einfach Infomaterial bereitzustellen, erhielt er im Kundenportal plötzlich eine Auftragsbestätigung.
Klarmobil: Verträge ohne Zustimmung?
In einem Fall ging es um ein Audioteka-Abo. Ein Monat war kostenlos, dann wurden 9,99 Euro abgebucht. Anschließend empfahl Klarmobil eine Sicherheitssoftware. Ein Mitarbeiter nannte den „Godfather Trojaner“ als Gefahr, obwohl dieser schon seit Anfang 2023 nicht mehr aktuell ist, wie die „Verbraucherzentrale“ erklärt. Dadurch sollten Kunden anscheinend zu einem Vertragsabschluss gedrängt werden.
Eine Zustimmung zu einem Vertrag muss jedoch klar und explizit erfolgen. Rein der Zusendung von Informationen zuzustimmen, reicht nicht. Klarmobil nutzte dieses Vorgehen anscheinend, um Kunden unbemerkt an Abos zu binden. Dieses Verhalten führte zur Abmahnung durch die Verbraucherzentrale. Zahlreiche Fälle existieren, bei denen Kunden durch ausbleibende Zustimmung ungewollte Abos bemerkten.
So kannst du dich schützen
Nutzer sollten vorsichtig mit Telefonverträgen sein. Stimmen sie am Telefon zu, können dubiose Abos entstehen. Am besten gibt man keine Bankdaten am Telefon heraus. „Achtung, wenn Sie überraschend angerufen werden“, warnt die Verbraucherzentrale. Werbeanrufe sind zudem nur mit Einwilligung erlaubt.
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Die Verbraucherzentrale rät auch bei vermeintlichen Schnäppchen zur Vorsicht. Meist verstecken sich hinter Lockangeboten teure Abos. Klarmobil gehört zu den Anbietern, bei denen Vorsicht geboten ist. Kunden sollten Rechnungen genau prüfen, um überraschende Kosten zu vermeiden.
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