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Hund: Frau vergeht sich an Vierbeiner – Gericht fällt Urteil: „Verabscheuungswürdig“

Hund: Frau vergeht sich an Vierbeiner – Gericht fällt Urteil: „Verabscheuungswürdig“

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Hund: Frau vergeht sich an Vierbeiner – Gericht fällt Urteil: „Verabscheuungswürdig“

Hund: Frau vergeht sich an Vierbeiner – Gericht fällt Urteil: „Verabscheuungswürdig“

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Wir waren in der Tierklinik am Kaiserberg und haben uns einige Krankheiten erklären lassen.

„Verabscheuungswürdig, „ekelhaft“, „verdorben“: Mit diesem Worten erklärte ein Richter des britischen Gerichts eine Frau für schuldig, Geschlechtsverkehr mit einem Hund gehabt zu haben.

Beweise für diese ungeheuerliche Anklage fanden Ermittler auf dem Laptop der 60-jährigen Britin. Sie wurde für ihr Vergehen an einem Hund jetzt zu mehreren Monaten Haft verurteilt. Für die Polizei war die Verurteilte kein unbeschriebenes Blatt.

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Claire Goddier, früher John Goddier, war bereits vor dem Vorfall in den Jahren 2006 und 2009 wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildern verurteilt worden und daraufhin im Register für Sexualstraftäter gelandet. Darum überprüfte die Polizei sie regelmäßig, auch aufgrund ihrer Bewährungsauflagen. Bei einer dieser Kontrollen am 17. Juni 2019 fanden die Beamten dann Beweisfotos eines grässlichen Vergehens.

Darauf war zu sehen, wie Goddier sich bei einer Sex-Orgie an einem Schäferhund verging. Insgesamt 31 Fotos wurden ihrem Laptop sichergestellt sowie 3,5 Gramm Kokain in der Wohnung der Pädophilen. Goddier will bereits „einige Jahre lang darüber fantasiert“ haben, so RTL. Die Beweisbilder entstanden laut Eigenaussage von Goddier im Dezember 2018 bei einem Treffen mit anderen Sodomie-Interessierten.

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Der Haushund als Begleiter des Menschen:

  • Domestizierung fand vor etwa 15.000 bis 100.000 Jahren statt
  • die wilde Stammform ist der Wolf
  • weltweit gibt es etwa 500 Millionen Haushunde
  • allein in Deutschland leben 9 Millionen als Haustiere

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Da Sodomie ein Verbrechen ist, kam die 60-Jährige vor Gericht. Richter Steven Everett wollte anhand ihres Vergehens ein Exempel statuieren. Ihr Verhalten sei „verabscheuungswürdig“, „ekelhaft“ und „verdorben“. Damit argumentierte er auch gegen Goddiers Verteidiger, der eine Bewährungsstrafe durchzusetzen versuchte. Doch damit hatte er kein Glück.

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Der Verteidiger versuchte eine mildere Strafe für seinen Mandantin zu erreichen, da der Fall bereits drei Jahre zurückläge und sie sich seither gebessert hätte. Das sah der Richter jedoch überhaupt nicht ein. „Sie sind weit, sehr weit davon entfernt, Ihr Leben zu ändern“, sagte er zu Goddier. Das machte er daran fest, dass die Angeklagte auch nach Jahren noch die Bilder aufgehoben hatte. Außerdem hatte sie mit ihrem Vergehen gegen ihre Bewährungsauflagen wegen ihrer Vorstrafen verstoßen.

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„Ihre Bilanz ist entsetzlich und man könnte sagen, dass Sie erstaunlich viel Glück hatten, nicht schon vorher ins Gefängnis gekommen zu sein.“ Für ihr „ekelhaftes Verhalten“ verurteilte der Richter Goddier zu einer Haftstrafe von 20 Monaten, so RTL. (mbo)