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Gefängnis statt Bußgeld: Dieses Vergehen ist Alltag auf Autobahnen – doch Verkehrsteilnehmern droht dafür Knast!

Gefängnis statt Bußgeld – das droht Verkehrsteilnehmern, die ihre Mitmenschen im Straßenverkehr nötigen. Hättest du das gewusst?

Gefängnis statt Bußgeld: Nötigung im Straßenverkehr
© IMAGO/Panama Pictures

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Wenn sich der Verkehr außerorts staut, muss in Deutschland eine Rettungsgasse gebildet werden. Das musst du dabei beachten.

Auf den Straßen in Deutschland geht es schonmal heiß her. Raserei, Trunkenheit am Steuer und Gefährdungen des Straßenverkehrs beschäftigen die Verkehrsteilnehmer Tag für Tag. Für dieses Vergehen, das für viele zu einer Fahrt auf der Autobahn dazu gehört, droht sogar eine Gefängnisstraße.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Manchmal ist der Grat zwischen Verkehrsdelikten so gering, dass auf den ersten Blick gar nicht klar ist, was dem Verkehrsteilnehmer droht. Bußgelder, Punkte, Fahrverbot, oder doch Gefängnis? Verkehrsteilnehmer, die ein Delikt aus dem Strafgesetzbuch begehen, machen sich strafbar und werden in Ausnahmefällen sogar tatsächlich zu einer Gefängnisstrafe verdonnert.

Gefängnis statt Bußgeld: Das droht bei Nötigung im Straßenverkehr

Die meisten Autobahn-Fahrer kennen diese Situation. Man ist dabei auf der linken Fahrbahn in angemessenem Tempo einen anderen Verkehrsteilnehmer zu überholen und schon brettert von hinten ein anderer Autofahrer an. Im Rückspiegel sieht man den immer kleiner werdenen Sicherheitsabstand, die Lichthupe wird wild betätigt und teilweise auch gehupt. Was der aufbrausende Fahrer im hinteren Fahrzeug vielleicht nur wegen Zeitdruck und aus dem Affekt heraus tut, sorgt bei den anderen Verkehrsteilnehmern für puren Stress und endet nicht selten in schrecklichen Unfällen. Dieses Vergehen ist Alltag auf den Autobahnen in Deutschland, doch keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen.

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Wer im Straßenverkehr den Sicherheitsabstand nicht beachtet und zu dicht auffährt, dem drohen meist Punkte in Flensburg, ein Bußgeld oder auch Fahrverbot. Wer seine Lichthupe jedoch dazu verwendet, seinem Vordermann Druck zu machen, damit dieser rechts rüber fährt, der muss mit weitaus härteren Maßnahmen rechnen.


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Nötigung gemäß § 240 des Strafgesetzbuches ist das Stichwort, unter dem solche Vergehen gehandhabt werden. Verkehrsteilnehmer, die dieses Vergehen begehen, müssen mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Doch nicht nur das Lichthupen-Gewitter auf der Autobahn fällt in diese Kategorie. Auch das absichtliche Zuparken eines anderen Fahrzeugs kann als Nötigung gewertet werden.